Ab dem 1. Juni gilt in Hamburg das Dieselfahrverbot. Damit ist der Stadtstaat das erste Bundeland, das solche Verbote einführt. Es gilt aber nicht im ganzen Land, sondern lediglich in zwei Straßenabschnitten. Dort dürfen in Zukunft keine Diesel-Fahrzeuge mehr fahren, die die Abgasnorm Euro-6 nicht erfüllen. Das Ziel der Fahrverbote ist die Reduzierung der Stickoxid-Belastung.
Höhere Löhne in Baden-Württemberg
Angestellte in der Speditions- und Logistikbranche können sich ab dem 1. Juni über eine Gehaltserhöhung von 3,2 Prozent freuen. Betroffen sind davon etwa 120.000 Personen. Ab April 2019 wird das Gehalt nochmals um 2,6 Prozent erhöht. Auszubildende bekommen ab September 2018 rund 40 Euro mehr ausgezahlt.
Public Viewing auch nach 22 Uhr erlaubt
Während der Fußball-Weltmeisterschaft, also zwischen dem 14. Juni und dem 15. Juli 2018 sind Public Viewings an öffentlichen Plätzen auch nach 22:00 Uhr erlaubt. In diesem Zeitraum werden die Bestimmungen zum Lärmschutz gelockert. Das wurde bereits im Mai in einer Verordnung beschlossen.
In Bayerns Behörden hängen Kreuze
Die umstrittene Regelung, dass in bayerischen Behörden Kreuze hängen müssen, tritt ab dem 1. Juni in Kraft. Laut Ministerpräsident Markus Söder ist das Kreuz das grundlegende Symbol der kulturellen Identität christlich-abendländischer Prägung. Sein Vorhaben wird jedoch von vielen Seiten kritisiert.