Was es bereits gibt, aber nur selten vorkommt und daher oft vergessen wird: Nach der Buchung und vor Antritt der Reise können die Kosten für die Reise nochmal steigen.
Diese Erhöhung umfasste bisher bis zu fünf Prozent. Ab dem 01. Juli sind Erhöhungen von bis zu acht Prozent erlaubt.
Eine weitere drastische Änderung: Durfte die Reise vier Monate vor Reiseantritt nicht mehr teurer werden, sind es jetzt nur noch zwanzig Tage. Das heißt, dass Veranstalter also den Preis für die Reise auch kurz vorher nochmal erhöhen!
Tagesreisen, die mehr als 500 Euro kosten, zählen ab dem 01.Juli unter Pauschalreisen. Daher können auch diese um die 8 Prozent erhöht werden.
Kostenloser Rücktritt: Kaum noch möglich!
Ein kostenloser Rücktritt von geplanten Reisen ist nur noch in wenigen Fällen möglich:
- Naturkatastrophen am Reiseziel
- Politische Unruhen am Reiseziel
- Das Auswärtige Amt spricht nach der Buchung eine Reisewarnung für das gewählte Urlaubsziel aus
- Der Veranstalter verteuert die Reise um mehr als acht Prozent
- Die Reise ändert sich nach der Buchung wesentlich, etwa wenn bei einer Kreuzfahrt einige Häfen gestrichen werden
Ferienhäuser fallen laut neuem Recht komplett aus dem Pauschalreiserecht heraus. Stattdessen gilt das Mietrecht des jeweiligen Landes. Dafür stehen Click-Through Reisen ab jetzt unter dem Pauschalreiserecht.
Preisminderung – Ist das noch möglich?
Laut den neuen Änderungen zum 01.Juli dürfen Pauschalreisende noch zwei Jahre nach dem Urlaub diesen reklamieren. Das geht allerdings erst, wenn der Veranstalter die Chance bekommt, die Mängel vorher während des Urlaubs zu beheben.
Ebenfalls neu: Wer die Reise direkt im Reisebüro bezahlt, ist zwar gegen dessen Insolvenz geschützt; aber nicht gegen die der Airline oder des Hotels.