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Wer die Arbeitszeit wegen der Kinder reduziert, hat jetzt das Recht, zurück auf eine Vollzeitstelle zu wechseln

​Gute Nachricht für alle Eltern: Die Brückenteilzeit kommt!

Meistens sind es die Mütter, die ihre Arbeitszeit wegen der Kleinen reduzieren. Drei Viertel aller Erwerbstätigen Frauen mit Kleinkindern wechseln daher in eine Teilzeitbeschäftigung. Danach haben viele das Problem, dass der Arbeitgeber ihnen die Rückkehr zur Vollzeit-Stelle verwehrt.

Oftmals wird Arbeitnehmern nämlich nachdem die Kinder alt genug sind, sodass man wieder Vollzeit in den Job einsteigen kann, diese Rückkehr verwehrt. Daher verbleiben viele zwangsweise bis zur Rente in ihrer Teilzeitbeschäftigung. Die Folge: Nur wenig bis gar keine Aufstiegschancen und ein hohes Risiko, in die Altersarmut zu rutschen.

Nun hat das Kabinett aber die Brücknteilzeit beschlossen. Wer seine Arbeitszeit jetzt reduziert, muss nicht mehr in die Teilzeitfalle rutschen: Ab 2019 sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch darauf haben, ihre Arbeitszeit für eine Dauer zwischen einem und fünf Jahren zu reduzieren. Demnach haben Arbeitnehmer  nach dieser Zeit das Recht, in ihre Vollzeitstelle zurückzukehren.
Diese Rückkehr ist allerdings an gewisse Bedingungen geknüpft:

  • Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate
  • Es gibt keine betrieblichen Gründe, welche die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb erheblich beeinträchtigen
  • Der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 45 Mitarbeiter. Für diese gilt eine „Zumutbarkeitsgrenze“ Das heißt: Wenn der Arbeitgeber zwischen 46 und 200 Arbeitnehmer beschäftigt, muss dieser nur einem von 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenzeit gewähren.

So beantragt ihr die neue Brückenteilzeit:
Wer seine Arbeitszeit reduzieren möchte, muss einen schriftlichen Antrag bei seinem Arbeitgeber stellen.  Dieser Antrag muss mindestens drei Monate vor Beginn der Teilzeit gestellt werden und darf für einen bestimmten Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren betragen.

Weiterer Pluspunkt: Es müssen keine Gründe (wie zum Beispiel Kindererziehung oder Pflege) genannt werden.