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Aspirin, Ibuprofen und Paracetamol betroffen

In Zukunft müssen Schmerzmittel Warnhinweise tragen

Wer kennt es nicht? Der Kopf pocht und hämmert und außer den Schmerzen nimmst du nicht mehr viel wahr. Eine kleine Tablette verspricht sofort Besserung, weshalb du nicht lange überlegst und das Schmerzmittel schluckst.

Nicht nur bei Kopfschmerzen, sondern auch bei Gelenkschmerzen, Rückenleiden und Menstruationsbeschwerden werden Schmerzmittel eingenommen. Da sie frei verkäuflich sind, unterschätzen viele Verbraucher die Risiken. Das kann ganz schön gefährlich werden, denn wenn du die Medikamente länger als empfohlen einnimmst, kann es zu schweren Nebenwirkungen wie Nierenschäden, Magenblutungen und Leberschäden kommen. Deshalb müssen rezeptfreie Schmerzmittel in Zukunft mit Warnhinweisen versehen werden.

Neue Regelung beschlossen 

Dieser Hinweis soll die Verbraucher dafür sensibilisieren, dass auch frei verkäufliche Medikamente nicht ohne ärztlichen Rat längerfristig eingenommen werden solle. Am Freitag stimmte der Bundesrat einer entsprechenden Verordnung zu.

Betroffen sind von der neuen Regelung Arzneimittel, die bei leichten bis mittleren Schmerzen und Fieber verwendet werden. Dazu zählen Medikamente mit folgenden Wirkstoffen: Acetysalicylsäure (Aspirin), Paracetamol, Ibuprofen und Diclofenac. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände gibt an, dass im Jahr 2017 mehr als 90 Millionen Packungen der entsprechenden Schmerzmittel verkauft wurden.

Sofern es nicht von einem Arzt anders verordnet wird, sollten die Medikamente  nicht länger als drei oder vier Tage eingenommen werden. Wenn du sie länger einnimmst, steigt das Risiko für schwere Nebenwirkungen wie Magen-Darm-Blutungen, Schlaganfälle, Leber- oder Nierenschäden.

Die Packungsbeilage lesen nur die Wenigsten

Über die Risiken und Nebenwirkungen wird in der Packungsbeilage ausführlich informiert, allerdings lesen viele Verbraucher diese nicht. Deshalb soll durch die Hinweise in Zukunft ein größeres Bewusstsein für die Gefahren geschaffen werden. Pharmafirmen werden verpflichtet, auf die Vorderseite der Verpackung in gut lesbarer Schrift den Satz "Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!" zu drucken. Nähere Informationen zu der Einnahmedauer sind jedoch nach wie vor erst auf der Packungsbeilage zu finden.

Bis es genauere Erkenntnisse dazu gibt, ob die aufgedruckten Hinweise ihre Wirkung entfalten, kann es aber noch etwas dauern. Die Pharmafirmen haben nämlich eine Übergangszeit von zwei Jahren, bis endgültig alle Schmerzmittel gekennzeichnet sein müssen.