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Neue EU-Verordnung

Amalgam-Verbot in der EU: ab 1. Juli für Schwangere und Kinder nicht mehr zugelassen

Ab Juli gilt in der EU eine neue Regelung bezüglich des Zahnfüllungsmaterials Amalgam. In Zukunft darf es nicht mehr bei Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren, schwangeren und stillenden Frauen verwendet werden. Doch was solltest du tun, wenn du bereits eine Amalgam-Füllung hast?

Was ist Amalgam?

Amalgam ist ein Material, das für Zahnfüllungen verwendet wird. Es ist besteht aus den Metallen Quecksilber, Silber, Kupfer und Zinn. Es lässt sich leicht formen und härtet erst aus, wenn es im Zahn ist. Aufgrund dieser Eigenschaften ist Amalgam eine beliebte Zahnfüllung. Es wird geschätzt, dass jede dritte Zahnfüllung aus diesem Material besteht. Trotzdem sind die Zahlen in den letzten Jahren rückläufig. Auch aus optischen Gründen wird Keramik oder Kunststoff immer beliebter.

Ist das enthaltene Quecksilber gefährlich?

Der Grund für das Amalgam-Verbot ist das enthaltene Quecksilber. Das Schwermetall ist hochgiftig, doch solange die Zahnfüllung intakt ist, besteht keine Gefahr. Ist sie jedoch defekt, kann Quecksilber austreten. Besonders bei Schwangeren kann das schwerwiegende Folgen haben. Das ungeborene Kind kann unter Entwicklungsverzögerungen des Gehirns, des peripheren Nervensystems und Schädigungen der Niere leiden. Aber auch bei Erwachsenen kann es zu schweren gesundheitlichen Problemen, wie Schädigungen des Nerven-, Verdauungs- und Immunsystems kommen. Auch die Lungen, Nieren, Haut und Augen können geschädigt werden.

Solltest du deine Amalgam-Füllungen entfernen lassen?

Wenn deine Füllung nicht defekt ist, solltest du sie auch nicht entfernen lassen. Nur wenn der Tausch medizinisch notwendig ist, beispielsweise aufgrund von Allergien oder sie doch kaputt ist, sollte er durchgeführt werden.

Bei der Entfernung entsteht ein deutlich höheres Risiko, mit dem Quecksilber in Kontakt zu kommen und dadurch einen Schaden zu erleiden.

Deshalb sollten auch schwangere oder stillende Frauen ihre Füllungen nicht in dieser Zeit wechseln lassen. Ist die Entfernung jedoch aus medizinischer Sicht in diesem Zeitraum unvermeidbar, können besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden. 

Auch bei Kindern sollten bestehende Füllungen nicht grundlos entfernt werden.