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Landgericht München hat entschieden: Blenden für Schockbilder dürfen bleiben

Initiative gescheitert: Supermärkte dürfen Schockbilder verdecken

Die bayrische Anti-Tabak-Initiative Pro Rauchfrei hat gegen das Abdecken der Schockbilder in Supermarktfilialen geklagt - und verloren.

Die bayrische Anti-Tabak-Initiative Pro Rauchfrei hat versucht, zwei Edeka-Filialen dazu zu zwingen, die Schockbilder auch in den Verkaufsautomaten an der Ladenkasse aufzudecken. Bislang waren Blenden die lediglich das Logo und den Preis der jeweiligen Schachtel anzeigten als Blenden genutzt worden und die 2016 eingeführten Schockbilder auf den Packungen wurden verdeckt. Oftmals waren diese auch nur aus Metall und verdeckten eben nur das Schockbild.

Sie bemängelten, dass die Produktpräsentation in den Automaten ohne die Schockbilder Kunden weiterhin zum Kauf animieren würde und deren eigentlicher Zweck nicht mehr zur Geltung kommen würde.

Das Münchner Landsgericht ist nun zu dem Urteil gekommen, dass die Supermarken die Zigarettenschachteln hinter Blenden an der Ladenkasse verdecken dürfen. Die Produktpräsentation in den Automaten sei nicht Teil der Verkaufsverpackung, heißt es. Verboten ist es demnach nur, wenn die Bilder von Krebsgeschwüren und verfaulten Zähnen auf den Zigarettenschachteln abgeklebt würden. Die Tabackerzeugnisverordnung, welche die Schockbilder vorschreibt, gilt daher nicht für die Verkaufsautomaten.

 In den Niederlanden haben solche Rauchfrei-Aktionen jedoch schon erste Wirkungen gezeigt. Hier haben die ersten Discounter angefangen Zigaretten aus ihrem Sortiment zu nehmen. 

Die Rauchfrei-Initiative in Deutschland hat jetzt angekündigt, dass diese Niederlage nur ein Musterprozess ist. Sie wollen den Streit jetzt bis zum Europäischen Gerichtshof weiterführen.