Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Nach jahrelangem Rechtsstreit um das "Digitale Erbe" wurde nun endlich ein Urteil gesprochen

BGH entscheidet - Eltern dürfen Facebook-Nachrichten ihrer verstorbenen Tochter lesen

Nach jahrelangem Rechtsstreit um das "Digitale Erbe" wurde nun endlich ein Urteil gesprochen - Ja, die Hinterbliebenen erben den Zugriff auf die Benutzerkonten bei sozialen Netzwerken

Seit dem Tod ihrer 15-jährigen Tochter 2012 standen ihre Eltern im Rechtsstreit mit Facebook. Sie verlangten die Zugangsdaten zum Facebook-Account des jungen Mädchens, in der Hoffnung dort auf Antworten zu stoßen. 

Die Schülerin war Ende 2012 in Berlin vor eine U-Bahn gestürzt. Es ist unklar, ob es sich um Suizid oder einen Unfall handelte. Facebook hatte den Account des Mädchens nach ihrem Tod in den Gedenkzustand versetzt, wodurch niemand mehr Zugriff auf dort geschriebene private Nachrichten hatte. 

Zunächst wurde der Zugriff auch vom Berliner Kammergericht abgelehnt, da die Freunde des Mädchens darauf vertraut haben, dass private Nachrichten nicht an Dritte geraten. Verwiesen wurde auf das Fernmeldegeheimnis. Ein weiteres Argument war, dass der Vertrag zwischen Facebook und der Schülerin abgeschlossen worden sei und das Unternehmen ihre Rechte weiterhin schützen müsse.

Nach fünfeinhalb Jahren Rechtsstreit wurde vom Bundesgerichtshof nun endlich das Urteil gesprochen, welches den Eltern den Zugang zu dem Facebook Konto ihrer verstorbenen Tochter genehmigt. 

Auch für die Zukunft soll das Urteil in Fällen wie diesem greifen. Das Erbrecht wird künftig höher bewertet als das Fernmeldegeheimnis, womit die Erben das Recht habe, die Profile in den sozialen Medien der Verstorbenen einzusehen. 

So ist zu hoffen, dass die Betroffenen Antworten auf ihre Fragen bekommen, den Verlust besser verarbeiten und ihren Frieden finden können.