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Kita-Gebühren, Berufszugangsvoraussetzungen und mehr – Das ändert sich kommenden Monat!

​Vor allem Eltern sind betroffen: Diese neuen Gesetzte treten ab 01.08. in Kraft!

Ab dem 01. August 2018 ändert sich wieder einiges in unseren Gesetzen. Das müssen wir wissen und beachten!

Kita-Gebühren werden weitestgehend abgeschafft

Die Kindergartenbeiträge können sehr stark variieren in Deutschland. Jedes Bundesland hat andere Regeln, die den Beitrag  bestimmten. Damit soll jetzt Schluss sein, denn die Bundesländer wollen jetzt kostenlose Kita-Plätze einführen. Ab dem ß1. August wird dies zumindest in Hessen und Niedersachen schon Realität. Allerdings ist die kostenlose Kinderbetreuung zeitlich begrenzt, denn sie gilt nur für drei Kindergartenjahre und auch nur für eine Betreuungszeit von sechs Stunden pro Tag.
Die anderen Bundesländer sollen wohl bald nachziehen.

Für die Eltern bedeutet dies eine erhebliche finanzielle Entlastung. Etwa 5.000€ können durch die Gesetzesänderung im Schnitt gespart werden.  Für Eltern, die ihr Kind jedoch länger als sechs Stunden betreuen lassen müssen oder wollen, fallen zusätzliche Kosten an.
 
Neue Berufszugangsvoraussetzungen

Gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter erwartet ab dem 01. August 2018 ein neues Gesetz zur Berufszulassungsregelung.
Gewerbliche Verwalter von Wohnimmobilien sind dann in der Pflicht, eine Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung einzuholen. Ebenfalls müssen Makler und Immobilienverwalter in Zukunft regelmäßige Weiterbildungen nachweisen und sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich innerhalb von drei Jahren, mindestens 20 Stunden weiterzubilden.

Und eine weitere Änderung trifft Makler und Immobilienverwalter ab Anfang August: Sie müssen eine Berufshaftpflichtversicherung haben. All diejenigen, die bereits in diesem Berufsfeld tätig sind, haben eine sechsmonatige Übergangsfrist und müssen die erforderliche Erlaubnis dann spätestens bis zum 01. Februar 2019 vorliegend haben.
 
Elektro- und Elektronikgeräte bekommen einen offenen Anwendungsbereich

Eine weitere Änderung ab dem 15. August. Denn ab dann zählen viele Gebrauchsgegenstände wie blinkende Turnschuhe oder Schränke mit fest installierter Beleuchtung zum Elektroschrott und müssen somit sorgsam getrennt entsorgt werden.
Markiert werden diese Objekte mit dem bekannten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne.

Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die elektrischen Teile so verbaut sind, dass sie nie nicht ohne Zerstörung ausgebaut werden können. Sofern sie nicht ausdrücklich davon ausgeschlossen sind, gilt das mit dem neuen Gesetz, dem des offenen Anwendungsbereiches, für alle elektrischen und elektronischen Geräte.