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In den vergangenen zwei Jahren haben drei Kinder die Sterbehilfe in Anspruch genommen

Sterbehilfe in Belgien auch für Minderjährige - sie waren neun, zwölf und siebzehn

Belgien ist eins der wenigen Länder, in der aktive Sterbehilfe legal angewandt werdend darf. Und das nicht nur bei Erwachsenen. Seit 2014 ist das Königreich das bislang einzige Land, das die Altersbeschränkung für aktive Sterbehilfe aufgehoben und somit auch Kinder die an unheilbaren Krankheiten leiden, einen frühzeitig herbeigeführten Tod ermöglichen.

Belgien ist eins der wenigen Länder, in der aktive Sterbehilfe legal angewandt werdend darf. Und das nicht nur bei Erwachsenen. Seit 2014 ist das Königreich das bislang einige Land, das die Altersbeschränkung für aktive Sterbehilfe aufgehoben und somit auch Kinder die an unheilbaren Krankheiten leiden, einen frühzeitig herbeigeführten Tod ermöglichen.

Kinder litten an schweren Erkankungen

Einem offiziellem Bericht der zuständigen Kommission zufolge, wurden in den Jahren 2016 und 2017 drei Fälle der aktiven Sterbehilfe bei Minderjährigen genehmigt. Dabei handelte es sich um einen Neun-, einen Elf- und einen 17-Jährigen. Alle drei litten an unheilbaren Krankheiten, die Schmerzen zur Folge hatten, die kein Medikament vollständig lindern konnte. Ein Gehirntumore, Mukovizidose – eine seltene Stoffwechselkrankheit- und eine schwerwiegende Muskelerkrankung ließen die Betroffenen ihre Entscheidung treffen. Neben einem psychologischen Gutachten, welches bestätigte, dass die drei Minderjährigen urteilsfähig waren, mussten auch die Eltern der betreuten Selbsttötung zustimmen.

Sterbehilfe in Benelux-Staaten

Während bei uns in Deutschland die aktive Sterbehilfe grundsätzlich verboten ist, genehmigten auch die anderen Benelux-Staaten Niederlande und Luxemburg die aktive Sterbehilfe bei Minderjährigen, jedoch mit einer Altersbeschränkung von zwölf und 16 Jahren.