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Elektroschrott unter bestimmten Bedingungen kostenlos beim Händler entsorgt werden

"ElektroG" - Gesetzesänderungen machen es den Verbrauchern leichter, Elektroschrott zu recyceln

In Zeiten, in denen der Umweltschutz mehr und mehr zum Thema wird und wir die Augen vor den Folgen unseres unbedachten Handels der letzten Jahrzehnte nicht mehr schließen können, werden immer neue Gesetze zum Schutz der Umwelt beschlossen.

Die neuesten Änderungen des 2005 beschlossenen „ElektroG“ Gesetzes, haben besonders den Schutz der Umwelt und der Gesundheit zum Ziel. Abfälle sollen vermieden, recycelt und möglichst effizient verwertet werden.  Das Gesetz soll bereits beim Hersteller zum Greifen kommen, der die Verantwortung für den Lebenszyklus seiner verkauften Produkte tragen wird.

Bußgelder bis 100.000€ für Unternehmen

Bisher mussten nur die typischen Elektrogeräte, wie Lampen oder Haushaltsgeräte registriert werden. Mit der Gesetzesänderung, die ab dem 15. August 2018 in Kraft getreten ist, müssen nun auch elektrisch verstellbare Schreibtische, leuchtende Sneakers und andere „Smart Textiles“ registriert werden. Bei Missachtung der Regelung auf Seiten der Unternehmen, können Bußgelder von bis zu 100.000€ fällig werden.

Rücknahmesysteme für Schrott

Da neben den Produzenten, Importeuren, Exporteuren und Vertreibern die Hersteller für den gesamten Lebensweg von elektronischen Geräten verantwortlich sind, sollen diese nun auch die fachgerechte Entsorgung übernehmen. Dabei können Geräte, die ausschließlich im gewerblichen Bereich genutzt und nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden, im Falle einer Entsorgung zum herstellereigenen Rücknahmesystem gebracht werden, wo sie dann recycelt werden sollen.

Vor der Rückgabe gründlich prüfen!

Elektrogeräte, die im privaten Gebrauch ausgedient haben, müssen separat vom Hausmüll entsorgt werden. Sie können kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgegeben werden. Alternativ können auch privat Verbraucher und Verbraucherinnen das Rücknahmesystem der Hersteller oder Vertreiber in Anspruch nehmen. Die Verbraucher und Verbraucherinnen werden dennoch dazu aufgerufen, vor der Entsorgung eines Gerätes gründlich zu prüfen, ob dieses nicht doch noch funktionstüchtig ist oder anderweitig genutzt werden kann.

1:1 Rücknahme

Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten sind dazu verpflichtet, beim Kauf eines neuen Gerätes, das gleiche Altgerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen aufweist, unentgeltlich zurück zu nehmen.

1:0 Rücknahme

Altgeräte, die weder in Höhe, Breite oder Tiefe die Abmessung von 25 Zentimeter überschreiten und in einer haushaltsüblichen Menge zurück gegeben werden sollen, muss der Vertreiber unentgeltlich und ohne den Kauf neuer Geräte entgegen nehmen.

Bei beiden Regelungen ist zu beachten, dass die Verkaufsfläche des Elektro- und Elektronikgeräte Ladens mindestens 400 Quadratmeter betragen muss. Bein Onlineversandhäusern gilt übrigens dieselbe Regel für den Kunden, wobei sich die 400 Quadratmeter in dem Fall auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers beziehen.

Auf keinen Fall dürfen alte Elektrogeräte in den Hausmüll gelangen, da so zum einen wichtige Rohstoffe verloren gehen und zum anderen Giftstoffe in den Müll und die Umwelt gelangen. Betroffene Geräte sind deutlich mit dem Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet!