Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Bei der theoretischen Führerscheinprüfung werden immer mehr Tricks angewandt

Experten decken auf: Fahrschüler betrügen immer öfter mit neuer Technologie

​Für den einen ist es schon mehrere Jahre her, für den anderen vielleicht gerade einmal ein paar Monate: Die Fahrschulzeit. Jeder mit Führerschein erinnert sich noch daran, wie verschwitzt die Hände bei der ersten Fahrstunde waren oder wie lange man für die theoretische Prüfung gelernt hat. Stand die dann bevor war man schon etwas aufgeregt. Es gibt allerdings Menschen, die solche Angst davor haben, die Prüfung nicht zu bestehen, dass sie zu anderen Mitteln greifen…

Hightech-Schummeleien

Im digitalen Zeitalter werden sogar Betrüger immer kreativer – vor allem, wenn es um ihren Führerschein geht. Laut Experten nehmen die Hightech-Schummeleien bei theoretischen Führerscheinprüfungen nämlich zu. Immer häufiger kommen dann Minikameras und Ohrstöpsel zum Einsatz.

Pro Jahr 1600 Fälle aufgedeckt

Arne Böhne vom TÜV Rheinland weiß, dass jährlich etwa 1600 Betrugsfälle mit Minikameras und Ohrstöpsel aufgedeckt werden. Interessant:

Vor 20 Jahren, als wir noch nicht diese ausgefeilte Technik hatten, gab es vielleicht nur ein Zehntel so viele Fälle.

Das Vorgehen

Wie aber geht ein Betrüger bei solch einem Täuschungsversuch vor? Ganz einfach. Er trägt eine Mini-Kamera an Stellen, die man nicht wirklich sehen kann. Beliebt ist zum Beispiel das Knopfloch. Die Mini-Kamera überträgt dann die Fragen an einen Hintermann, der die Antworten über einen, Ministöpsel ins Ohr des Prüflings spricht. 

Nicht gerade billig

Wie Joachim Einig, Vorsitzende des Fahrlehrerverbands Rheinland in Koblenz, weiß lassen sich Prüflinge den Spaß viel kosten. So geht er von 500 bis 5000 Euro aus, die Prüflinge für das Equipment und die Hilfe bei den Antworten zahlen.

Keine Straftat

Sollte ein Betrüger bei seiner Schummelei erwischt werden, hat er nicht viel zu befürchte. Das Vergehen ist nämlich weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit. Arne Böhne vom TÜV Rheinland:
“Diese Leute können maximal sechs Monate gesperrt werden vor der nächsten Prüfung”, sagte Böhne.

Da die Zahl der Schummeleien bei theoretischen Führerscheinprüfungen zunehmend fordert die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, dass das Vergehen als Straftatbestand festgelegt wird. Aber: Laut eigenen Angaben hat das Bundesjustizministerium solche nicht.

Viel einfacher und billiger als solche Täuschungsversuche ist aber eins: Einfach gut genug lernen!