Wie aber geht ein Betrüger bei solch einem Täuschungsversuch vor? Ganz einfach. Er trägt eine Mini-Kamera an Stellen, die man nicht wirklich sehen kann. Beliebt ist zum Beispiel das Knopfloch. Die Mini-Kamera überträgt dann die Fragen an einen Hintermann, der die Antworten über einen, Ministöpsel ins Ohr des Prüflings spricht.
Nicht gerade billig
Wie Joachim Einig, Vorsitzende des Fahrlehrerverbands Rheinland in Koblenz, weiß lassen sich Prüflinge den Spaß viel kosten. So geht er von 500 bis 5000 Euro aus, die Prüflinge für das Equipment und die Hilfe bei den Antworten zahlen.
Keine Straftat
Sollte ein Betrüger bei seiner Schummelei erwischt werden, hat er nicht viel zu befürchte. Das Vergehen ist nämlich weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit. Arne Böhne vom TÜV Rheinland:
“Diese Leute können maximal sechs Monate gesperrt werden vor der nächsten Prüfung”, sagte Böhne.
Da die Zahl der Schummeleien bei theoretischen Führerscheinprüfungen zunehmend fordert die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, dass das Vergehen als Straftatbestand festgelegt wird. Aber: Laut eigenen Angaben hat das Bundesjustizministerium solche nicht.
Viel einfacher und billiger als solche Täuschungsversuche ist aber eins: Einfach gut genug lernen!