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Die wichtigsten Fakten

Kommunalwahl: Was ist Kumulieren und Panaschieren?

​Am Sonntag ist neben der Wahl zum neuen Europa-Parlament auch Kommunalwahl in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und einigen anderen Bundesländern. Da wir in einer Demokratie leben, dürfen wir wählen. Das ist aber nicht selbstverständlich. Deswegen sollten wir alle von dem Wahlrecht Gebrauch machen. Da es aber nicht ganz einfach ist, durch das Wahlsystem durchzublicken, wollen wir dier auf dieser Seite weiterhelfen, damit du einen gültigen Stimmzettel agibst.

Was wird gewählt?

Gewählt werden Gemeinderäte und Ortschaftsräte, Kreisräte in den 35 Landkreisen von Baden-Württemberg, sowie in der Landeshauptstadt und im Stuttgarter Umkreis die Regionalversammlung des Verband Region Stuttgart. Außerdem gab es Direktwahlen der Bezirksbeiräte in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern. 

Wer kann wählen?

Bei der Kommunalwahl bist du als Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, wenn du am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet hast,
  • seit mindestens drei Monaten deinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde hast,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen bist und
  • im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt wirst.
  • Du bist vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn du

  • das Wahlrecht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland verloren hast oder
  • deine Angelegenheiten nicht mehr alleine besorgen kanst und ein Betreuer für alle Ihre Angelegenheiten (Vollbetreuung) für dich bestellt wurde. 
  • Am 3. April 2019 hat der baden-württembergische Landtag beschlossen, dass bei den Kommunalwahlen und bei der Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart die Wahlrechtsausschlüsse von Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, keine Anwendung finden.
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    Wie wird abgestimmt?

    Wahlbenachrichtigung
    Spätestens drei Wochen vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten automatisch die Wahlbenachrichtigung, auf der die Verwaltung mitteilt, dass Sie wählen dürfen und in welchem Wahllokal Sie wählen dürfen. (KomWO § 5)
    Der Benachrichtigung ist ein Vordruck für einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen beigefügt.

    Stimmzettel
    Damit du dich in Ruhe auf die Wahl vorbereiten kannst, schickt dir deine Stadt oder Gemeinde etwa eine Woche vor der Wahl deine Stimmzettel und ein Merkblatt mit Hinweisen zur Stimmabgabe zu (KomWG § 18):

    Die Stimmzettel für die Wahl der Gemeinderäte und der Kreisräte werden den Wahlberechtigten zur persönlichen Stimmabgabe spätestens einen Tag vor dem Wahltag zugesandt. Für die Stimmabgabe durch Briefwahl werden die Stimmzettel mit den weiteren Unterlagen auf Antrag ausgehändigt oder übersandt.

    Du kannst also zu Hause Ihre Stimmzettel ausfüllen und am Wahltag im Wahllokal abgeben oder auf Antrag per Briefwahl abstimmen.

    Im Wahllokal
    Wenn du deinen Stimmzettel verlegt hast oder nicht mehr findest, bekommst du im Wahllokal einen neuen Stimmzettel und kannst ihn dort ausfüllen. Im Wahllokal erhältst du einen Stimmzettelumschlag.

    In der Wahlkabine legst du den oder die Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag.

    Danach tritt der Wähler oder die Wählerin an den Tisch des Wahlvorstandes und gibt seine Wahlbenachrichtigung ab. Auf Verlangen, insbesondere wenn er seine Wahlbenachrichtigung nicht vorlegt, hat er oder sie sich über seine Person auszuweisen.

    Hilfestellung: Die KommunalOmaten

    Klick' dich durch die Thesen in den Kommunalomaten und finde heraus, welche Parteien oder Gruppierungen deiner politischen Meinung am nächsten stehen. Wie der Wahl-O-Mat sind auch die Kommunal-O-maten keine Wahlempfehlungen, sondern ermöglichen es dir, deinePositionen mit denen der Listen in Freiburg, Mannheim, Stuttgart, Karlsruhe und Tübingen zu vergleichen.

    Zu den KommunalOmaten
     
    Kumulieren und Panaschieren

    Seit je her und typisch für Baden-Württemberg ist das "Kumulieren" und "Panaschieren".

    Kumulieren (Häufeln) bezeichnet also die Abgabe mehrerer Stimmen (Kommunalwahl BW: max. 3 Stimmen) für einen Kandidaten. Die Möglichkeit des Kumulierens führt dazu, dass die Parteien und Wählervereinigungen nur begrenzt Personalplanung betreiben können, weil der Wähler durch seine Stimmabgabe die Reihenfolge des Wahlvorschlags kräftig durcheinander bringen kann.

    Zwar nimmt mit der Größe einer Gemeinde die Zahl der unverändert abgegebenen Wahlvorschläge zu, dennoch verändern 90 Prozent aller Wählerinnen und Wähler ihre Stimmzettel. Selbst in der Landeshauptstadt Stuttgart haben noch mehr als 50 Prozent der Wählenden einen veränderten Stimmzettel abgegeben.

    Die Grundsätze des Kumulierens und Panaschierens gelten auch für die Wahl des Kreistages.

    Die Möglichkeit des Panaschierens (Mischen) bedeutet nichts anderes, als dass sich der Wahlberechtigte aus allen Wahlvorschlägen die Kandidaten heraussuchen kann, die er kennt oder die er für geeignet hält. Dadurch ist es z. B. möglich, dass CDU-Bewerber auf die SPD-Liste übernommen werden können und umgekehrt, was sicher nicht im Interesse der jeweiligen Partei ist. In der Regel wird der Wähler dabei so vorgehen, dass er den Wahlvorschlag als Grundlage nimmt, auf dem er die meisten Kandidaten wählen will. Auch für die panaschierten Kandidaten gilt natürlich die Möglichkeit des Kumulierens.

    Will sich der Wähler der Mühe des Panaschierens auf einen Wahlvorschlag nicht unterziehen, so kann er mehrere gekennzeichnete Wahlvorschläge als Stimmzettel abgeben.

    Die Wirkung des Panaschierens ist umstritten. Auch hier lässt sich feststellen, dass mit zunehmender Gemeindegröße das Panaschieren abnimmt und die Wähler sich mehr entsprechend ihrer politischen Orientierung an die vorgegebenen Wahlvorschläge halten. In kleineren Gemeinden kann das Panaschieren Minderheitengruppen zugute kommen, die auf ihrer Liste einzelne bekannte Bürger haben. So werden etwa in ländlichen Gebieten mit starker CDU-Mehrheit einzelne Sozialdemokraten, die als Person bekannt und angesehen sind, trotz ihrer SPD-Zugehörigkeit durch Panaschieren gewählt.

    Wichtig: Wer sich verzählt, stimmt ungültig ab! 

    Bei der Stimmabgabe ist in Verbindung mit der Auszählung zu beachten, dass Stimmzettel, auf denen zuviel Stimmen vergeben wurden, ungültig sind.

    Ergebnisse erst im Laufe des Montags ...

    Anders als bei den anderen Wahlen müssen wir uns bei der Kommunalwahl etwas länger gedulden, wenn es um die Auszählung und die Ergebnisse geht. Diese werden erst gegen Montagnachmittag erwartet.

    Weitere wissenswerte Informationen zur Kommunalwahl erfährst du auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung Baden Württemberg.