Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
„Condor Flüge werden weiterhin durchgeführt“

Reisekonzern Thomas Cook geht pleite – Das musst du jetzt wissen!

Die Rettungsversuche um den britischen Touristikkonzern Thomas Cook sind gescheitert. Hunderttausende Reisende müssen aus ihren Urlauben zurückgeholt werden, darunter viele Deutsche. Das musst du jetzt wissen, wenn du mit Thomas Cook oder Tochtergesellschaften gebucht hast.

Beim britischen Touristikkonzern Thomas Cook ist der letzte Rettungsversuch gescheitert. Der Insolvenzantrag sei bereits gestellt, schreibt der älteste Reisekonzern der Welt am Montagmorgen auf seiner Website. Der Flugbetrieb wurde in Großbritannien mit sofortiger Wirkung eingestellt, teilte die britische Luftfahrtbehörde CAA am Morgen mit. Alle Buchungen wurden gestrichen. Konzernchef Peter Frankhauser sprach von einem „zutiefst traurigen Tag für das Unternehmen“. Letzten Endes sind jedoch die Verhandlungen gescheitert.

Condor-Flugbetrieb geht weiter – ohne Thomas Cook-Passagiere!

Unmittelbar betroffen sind rund 600.000 Touristen, darunter zehntausende Deutsche. Viele von ihnen hatten Flüge bei der deutschen Tochtergesellschaft Condor gebucht. Nach eigenen Angaben stellte Condor nun auf Notgeschäftsführung um.

Aus rechtlichen Gründen dürfe man jedoch Urlauber, die mit Thomas-Cook-Veranstaltern gebucht haben, nicht mehr an ihr Reiseziel bringen. Dies gilt für Reisen mit Abreisedatum am 23. Und 24. September. „Wir dürfen daher Ihren Flug nicht annehmen, was uns außerordentlich leid tut“, teilte Condor mit.

Condor Flüge werden weiterhin durchgeführt

Das verspricht Condor in seiner Mitteilung am Montagmorgen. Der weitere Flugbetrieb bleibe aufrecht erhalten. Um Engpässe bei Condor zu verhindern, habe man einen Überbrückungskredit beantragt, heißt es. Dieser werde derzeit von der Bundesregierung geprüft.
 

Für die betroffenen über 150.000 Touristen aus Großbritannien kündigte die Flugbehörde CAA eine Rückholaktion an. Die meisten Passagiere sind dabei durch ein staatlich betriebenes Versicherungsprogramm abgedeckt, das Urlaubern in einer derartigen Situation, die Rückholung aus dem Ausland garantiert. Die Rückholaktion läuft bis einschließlich 6. Oktober 2019. Reisende, deren Rückreise erst nach diesem Termin ansteht, finden hier weitere Informationen.

Was tun, wenn meine Reise mit Thomas Cook noch bevorsteht?

Für Urlauber, die mit Thomas Cook oder Neckarmann Reisen gebucht haben, wurde die Website thomascook.caa.co.uk eingerichtet. Bislang ist die Seite jedoch nur auf Englisch verfügbar.  

Auf der offiziellen Informationsseite der CAA werden Reisende, die über Thomas Cook gebucht haben und deren Reise noch bevorsteht, gebeten, sich gar nicht erst zum Flughafen zu begeben. Denn deren Flüge werden nicht stattfinden. Je nachdem ob die Reise durch den Reiseschutz der britischen Luftfahrtbehörde ‚ATOL‘ abgesichert ist, können Kunden über ihren Reiseveranstalter die Rückerstattung des Kaufpreises verlangen. Kunden, die sich nicht sicher sind, ob ihre Reise ATOL-versichert ist, finden hier weitere Informationen.  

Auf der deutschen Thomas Cook-Website gibt es bislang nur Informationen für Reisende, deren Abreisedatum am 23. Oder 24. September 2019 geplant ist. Dort heißt es: „Wir werden Gäste mit Abreisen am 23. Und 24. September baldmöglichst kontaktieren. Bitte sehen Sie davon ab, selbst in unseren CallCentern anzurufen.“

Welche Reiseveranstalter sind betroffen?

Thomas Cook weist ausdrücklich darauf hin, dass Buchungen über folgende Verantstalter NICHT betroffen sind. Kunden werden gebeten, sich bei Fragen zu ihrer anstehenden Reise direkt an den jeweiligen Veranstalter zu wenden.

  • Aldiana
  • Dertouristik Gruppe (Dertour/Meiers/ITS/JAHN)
  • FTI-Gruppe (5vor Flug/BigXTRA/FTI)
  • Schauinsland Reisen
  • TUI-Gruppe
  • LMX Reisen
  • VTOURS
  • AMEROPA
  • Alltours (inkl Byebye)
  • ETI Reisen
  • LTUR
  • TROPO
  • OLIMAR
  • HLX
  • Wie sieht es mit weiteren Tochtergesellschaften aus?

    Die deutschen Veranstaltertöchter, wie Neckermann Reisen, Bucher Last Minute, Öger Tours, Air Marin und Thomas Cook Signature, haben den Verkauf von Reisen nach eigenen Angaben komplett eingestellt.
     

 
Bekomme ich eine Rückerstattung?

Wer eine Pauschalreise mit Thomas Cook gebucht hat, könnte Glück haben - zumindest was die Rückerstattung angeht. Denn laut einer EU-weiten Pauschalreiserichtlinie, ist jeder Reiseveranstalter dazu verpflichtet, im Falle einer Insolvenz den Reisepreis zu erstatten und die Unterkunft und Rückreise des Reisenden sicherzustellen. Mit einem sogenannten Sicherungsschein, erhalten Kunden einen direkten Anspruch gegen den Absicherer, im Falle der Insolvenz. Leider hat diese Regelung eine Ausnahme: Der Absicherer kann seine Haftung auf 110 Millionen Euro pro Jahr beschränken. Da diese Summe im Thomas Cook-Fall vermutlich nicht reichen wird, werden womöglich nicht alle Reisen erstattet werden können.

Individualreisende, also Urlauber die Hotel und Flug seperat gebucht haben, sind weniger abgesichert. Diese erhalten keinen Sicherungsschein und haben daher auch keinen Anspruch auf die Rückbeförderung. Diesen müssen sie dann aus eigener Tasche zahlen. Oftmals unterstützt die Airline allerdings diese Kosten. Bei Hotelbuchungen, die bereits bezahlt wurden, hat das Hotel keinen Anspruch auf eine weitere Zahlung durch den Reisenden.