Nachdem der britische Reisekonzern „Thomas Cook“ am 23. September Insolvenz angemeldet hat, musste sein Betrieb mit sofortiger Wirkung eingestellt werden. Nun haben Betroffene eine große Frage: Wie geht es jetzt weiter?
Wie komme ich nach Hause?
Momentan sind noch 70.000 deutsche Touristen mit Ablegern des Reisekonzerns unterwegs. Nun müssen sie alle zurückgeholt werden. Die Insolvenzversicherung ist dazu verpflichtet, sich darum zu kümmern!
Konnten weder Veranstalter, noch Versicherer einen Rückflug organisieren, musst du das als Betroffener selber tun. Hebe dabei aber alle Belege auf, denn später kannst du eine Kostenrückerstattung einfordern.
In einigen Fällen haben Hotels versucht, die Reisenden festzuhalten, bis sie das Geld erstattet bekommen. Das ist definitiv nicht erlaubt. Der Vertrag wurde mit dem Veranstalter geschlossen, weshalb die Urlauber nicht dafür haften.
Falls du bezahlt hast, solltest du dir eine schriftliche Rechnung geben lassen und alle Belege aufheben. Diese kannst du beim Insolvenzabsicherer angeben.
Meine Reise wurde abgesagt - Was passiert jetzt?
Alle Reisen bis einschließlich 31. Oktober können nicht mehr angetreten werden, auch wenn sie vollständig bezahlt wurden. Soweit es noch möglich ist, sollte man das Geld zurücküberweisen lassen. Innerhalb von acht Wochen können Lastschriften zurückgeholt werden.
Wer eine Pauschalreise gebucht hat, bekommt laut EU-Recht sämtliche Reisekosten erstattet. Reiseveranstalter in Deutschland müssen einen Sicherungsschein nachweisen, der in den Reiseunterlagen aufzufinden ist. Für die Abwicklung von Ansprüchen ist die Kaera AG beauftragt, an die du dich in diesem Fall melden solltest.
Es bleibt aber unklar, ob alle Pauschalreisekunden die Kosten erstattet bekommen, da die Insolvenzversicherung des deutschen Tochterunternehmens „Thomas Cook Signature“ auf 110 Millionen Euro begrenzt ist.
Wer bei anderen deutschen Anbietern von Thomas Cook gebucht hat, sollte seine Ansprüche bei dem entsprechenden Anbieter anmelden.
Ich habe nur Einzelleistungen gebucht
Wenn du nur Einzelleistungen gebucht hast, wirst du vermutlich nichts erstattet bekommen. Auch die Reiserücktritt- oder Reiseabbruchversicherungen haften in solchen Fällen nicht.
Wie bekomme ich mein Geld zurück?
Wenn du keine Pauschalreise gebucht hast, ist es sehr unwahrscheinlich, das du eine Kostenrückerstattung erhälst.
Wenn du mit Kreditkarte bezahlt hast und die Reise noch nicht angetreten bist, kannst du mittels Chargeback-Verfahren dein Geld bei dem Kreditkartenunternehmen zurückfordern.
Und ein kleiner Tipp für die Zukunft: Ein Airline-Insolvenz-Versicherung ist immer zu empfehlen, wenn man keine Pauschalreise bucht. Meistens kostet diese nicht viel und lohnt sich besonders bei teuren Flügen oder Fluggesellschaften, bei denen wirtschaftliche Probleme bereits bekannt sind.
So sind beispielsweise die Condor-Flüge momentan relativ günstig, und besonders da sollte eine solche Versicherung sicherheitshalber abgeschlossen werden.
Dabei ist es nur wichtig, das Kleingedruckte zu lesen!
Was passiert nun mit meinem Condor-Flug?
Während die Veranstalter Thomas Cook Signature, Neckermann Reisen, Öger Tours, Air Martin und Bucher den Verkauf von Reisen komplett eingestellt haben, setzt Condor den Flugbetrieb ganz regulär fort.