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Bundestag stimmt für erweiterte Entscheidungsregelung

Entscheidung zur Organspende in Deutschland gefallen

Heute hat der Bundestag in Berlin eine Entscheidung zur vieldiskutierten Thematik Organspende getroffen. Diese könnte nun weitreichende Folgen für alle Menschen in Deutschland haben. Denn in Zukunft soll die erweiterte Entscheidungsregelung für die Organspende gelten. Die doppelte Widerspruchslösung wurde von den Abgeordneten klar abgelehnt.

Zustimmungslösung abgenommen

Der Bundestag hat eine moderate Reform der Organspenderegeln in Deutschland beschlossen. Dieser hat sich am Donnerstag mehrheitlich für die erweiterte Entscheidungsregelung ausgesprochen. Der Entwurf stammt von einer Abgeordneten-Gruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock. 432 Abgeordnete stimmten für diesen Entwurf.

Dies bedeutet, dass Verstorbenen Organe entnommen werden dürfen, wenn diese einer Organspende zu Lebzeiten zugestimmt haben. Der Entwurf sieht vor, dass alle Bürger mindestens alle zehn Jahre beim Ausweisabholen auf das Thema Organspende angesprochen werden. In einem Online-Register soll jeder Bürger seine Haltung zur Organspende dokumentieren und jederzeit ändern können.

Sollte keine entsprechende Entscheidung vor dem Tod dokumentiert worden sein, werden die nächsten Angehörigen gebeten, im Sinne des Verstorbenen eine Entscheidung zu treffen.

Auch die Schlussabstimmung hat diese erweiterte Zustimmungsregelung angenommen. Dieser Entscheidung des Bundestags zur Organspende muss nun der Bundesrat zustimmen.

Doppelte Widerspruchslösung abgelehnt

Den Entwurf zur doppelten Widerspruchslösung hat der Bundestag klar abgelehnt. Dieser Vorschlag einer Abgeordnetengruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), nach dem jeder Mensch bis auf Widerruf als Spender gelten soll, fand am Donnerstag mit 379 gegen 292 Stimmen keine Mehrheit.
   
Bisher nur wenige Spender

In Deutschland warten derzeit mehr als 9000 Menschen dringend auf ein Spendeorgan und vergleichsweise gibt es wenige potentielle Organspender, so die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Das Ziel der Bundestagsdebatte war daher eindeutig: Im Falle des Hirntodes sollen mehr Menschen ihre Organe spenden, um mehr Menschenleben retten zu können.

Bislang galt in Deutschland noch ausschließlich die Entscheidungsregelung: Eine Organspende war nach dem Tod nur bei Zustimmung zu Lebzeiten möglich. Krankenkassen hatten lediglich die Pflicht zur regelmäßigen Information über das Thema. Zur Debatte standen in der heutigen Abstimmung die sogenannte doppelte Widerspruchsregelung und die erweiterte Entscheidungsregelung. Zu beiden Regelungen standen Gesetzentwürfe vor, die in den vergangenen Wochen und Monaten kontrovers diskutiert wurden. Bei der Abstimmung am Donnerstag war der Fraktionszwang aufgehoben.

Welche Vorschläge standen zur Debatte?

Die doppelte Widerspruchslösung, die eine Politiker-Gruppe  um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach fraktionsübergreifend vorgeschlagen hatte, ist für Deutschland absolutes Neuland. Diese besagt, dass einem verstorbenen Menschen Organe zur Transplantation entnommen werden können, wenn die Person diesem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Die erweiterte Entscheidungsregelung kommt von einer Gruppe von Abgeordneten um die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock: Organ und Gewebe dürfen Verstorbenen nur dann entnommen werden, wenn einer Organspende zu Lebzeiten zugestimmt worden ist – beispielsweise bei der Ausstellung des Personalausweises. Eine entsprechende Befragung soll dann regelmäßig widerholt werden. Falls keine entsprechende Entscheidung dokumentiert ist, werden die nächsten Angehörigen der Bevollmächtigten gebeten, im Sinne der verstorbenen Person zu entscheiden.

Die sogenannte Vertrauenslösung für die Organspende wurde durch einen Antrag der AfD-Fraktion vorgeschlagen. Diese hatte allerdings bereits im Voraus keine Aussicht auf eine Mehrheit.