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Masernschutzgesetz verpflichtet zu Impfung ab März 2020

Impfpflicht gegen Masern ab März 2020!

Um vor allem Schul- und Kindergartenkinder wirksam vor Masern zu schützen tritt am 1. März 2020 das Masernschutzgesetz in Kraft. Dieses wurde im November 2019 beschlossen und im Dezember vom Bundesrat gebilligt.

Masernimpfung als Voraussetzung

Ab dem 1. März müssen alle Kinder, die das erste Lebensjahr abgeschlossen haben, gegen Masern geimpft sein, bevor sie eine Schule oder einen Kindergarten besuchen dürfen. Das gilt auch für Einrichtungen, die ansonsten eigentlich keine Impfungen der Kinder voraussetzen. Kinder oder auch Jugendliche, die bereits zur Schule oder in den Kindergarten gehen müssen bis zum 31. Juli 2021 einen Nachweis für eine Impfung oder für eine Immunität gegen Masern vorweisen. Dies gilt auch für ältere Kinder, die beispielsweise kurz vor dem Abitur stehen. Zu diesem Anlass sind in einigen Schulen in Baden-Württemberg bereits Elternbriefe nach Hause geschickt worden.
 
Impfpflicht nicht nur für Kinder

Die Impflicht gilt auch für Erwachsene, die in einer Gemeinschaftseinrichtungen oder einer ärztlichen Einrichtung arbeiten. Dazu könnten etwa Erzieher, Lehrer, Ärzte, Krankenschwestern oder auch Betreuer in Asylantenheimen zählen. Auch Asylbewerber und Flüchtlinge selber, die länger als 4 Wochen in einer Gemeinschaftsunterkunft leben müssen einen Impfschutz oder eine Immunität vorweisen.
 
Bußgeld bei Zuwiderhandlung

Widersetzt man sich diesem Gesetz, muss mit einem Bußgeld gerechnet werden. Ob dieses verhängt wird, liegt im Ermessen der Behörden. Nimmt eine Einrichtung jedoch Personen ohne gültigen Impfschutz auf, ist mit einem Bußgeld von bis zu 2500€ zu rechnen. Dieses Bußgeld kann auch auf die Eltern zukommen, die ihr Kind wissend ungeimpft in Kita oder Schule schicken, bzw. ohne nötigen Schutz in einer der genannten Einrichtungen arbeiten.
 
Masern werden häufig unterschätzt

Auch wenn Masern kein flächendeckendes Problem sind, sind sie dennoch eine unnötige Gefährdung. Insbesondere für Personen, die noch nicht geimpft werden können, weil sie zu jung sind oder es das Immunsystem nicht zulässt. Im schlimmsten Fall können Masern zu einer Lungenentzündung oder einer Hirnhautentzündung führen. Zudem kann das Immunsystem nach einer Masern-Erkrankung für mehrere Jahre geschwächt sein, viel länger, als es durch die Impfung wäre. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn äußerte sich wiefoltg:
 

Masern werden viel zu häufig unterschätzt. Sie sind hoch ansteckend und können sogar tödliche Folgen haben. Diese Infektionskrankheit gefährdet vor allem diejenigen, die sich selber nicht schützen können: unsere Kinder. […] Eltern müssen wissen: Impfen schützt die Gesundheit ihrer Kinder.
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Bild: Bundesgesundheitsministerium