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Wegen zunehmender Corona-Fälle

Ferienende: Kultusministerium gibt neue Hinweise für Schulen und Kindertageseinrichtungen

Die Ferien in Baden-Württemberg neigen sich dem Ende zu und viele Urlauber kehren wieder zurück nach Hause – einige auch aus Corona-Virus-Risikogebieten. Das Kultusministerium gibt nun Hinweise für Schulen und Kindertageseinrichtungen nach der Rückkehr. In einigen Fällen sollen Kinder und Beschäftige an Schulen, Kindergärten und KiTas am Montag nicht dorthin zurückgehen.

Baden-Württembergs Kultusministerium hat nun angesichts der zunehmenden Corona-Fälle neue Hinweise gegeben für Schulen, Kindergärten und Kitas. Zum Ferienende soll folgendes beachtet werden:

Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, sollen – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte vermeiden und vorläufig zu Hause bleiben.

Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen oder Durchfall bekommen, sollen alle nicht notwendigen Kontakte vermeiden und zu Hause bleiben. Diese Personen müssen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.

Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, müssen umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt kontaktieren. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig davon, ob Symptome auftreten.

Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am Coronavirus-Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen.

Das Robert-Koch-Institut hat die Liste der Risikogebiete erweitert. Betroffene Gebiete gibt es bislang in China, Iran, Italien und Südkorea (Stand 28. Februar 2020).  

Liste der Corona-Virus-Risikogebiete

Für wen gelten die Hinweise?

Diese Hinweise vom Kultusministerium gelten für alle Personen an Schulen und Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg. Das bedeutet sowohl für Schülerinnen und Schüler, Kita-Kinder, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie für alle weiteren in den Einrichtungen Beschäftigten bzw. Tätigen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Baden-Württemberg, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben – unabhängig davon, ob sie Symptome aufweisen oder nicht – oder Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, werden zunächst freigestellt und gebeten, sich mit ihrer Dienststelle telefonisch in Kontakt zu setzen.

Zudem sollen Betroffene mit dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob es bedenklich für sie ist wieder arbeiten zu gehen. Falls solche Bedenken bestehen, werden sie bis zur zweifelsfreien Klärung des Gesundheitszustandes vom Dienst freigestellt.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertagesstätten oder Schulen werden die jeweiligen Beschäftigungsträger um eine analoge Regelung gebeten.