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In diesen Fällen kriegst du dein Urlaubsgeld zurück!

Corona-Krise: Stornierungs-Infos für Urlauber!

Die Ausbreitung des Corona-Virus schreitet weiter voran. Neben Großveranstaltungen weltweit stehen jetzt auch viele geplante Urlaube auf der Kippe. Hier erfährst du, wann du im Falle einer Stornierung dein Geld zurückbekommst.

Wer bekommt Geld für gebuchte Reisen zurück?

Hierzu muss im ersten Schritt zwischen Pauschal- und Individualreisen unterschieden werden.

Bei Pauschalreisen sieht es für Urlauber gut aus, denn der Veranstalter steht in der Pflicht. Er muss eine Rückerstattung oder Umbuchung anbieten, da für Urlauber deutsches Reiserecht gilt. Sobald das Auswärtige Amt eine Reisewarnung veröffentlicht, berufen sich die Reiseveranstalter meist darauf und Pauschalreisende können kostenlos stornieren.
 
Individualreisende werden dagegen mit den lokalen Gesetzen konfrontiert, da sie selbst ein Hotel oder Mietwagen gebucht haben. Hier müssen Reisende die jeweiligen Stornobedingungen beachten und bei Reiserücktritt auf Kulanz hoffen oder notfalls auf einen anderen Zeitraum umbuchen.

Anders sieht es aus für Individualreisende, wenn sie ihre Reise auf einem deutschsprachigen Hotelportal im Internet gebucht haben. In diesem Fall gilt wieder deutsches Recht und Urlauber sollten sich am besten direkt an das Portal wenden. Im Streitfall kann am Wohnsitzgericht des Verbrauchers geklagt werden.
 

Für die Rückerstattung bei Individualreisen mit Airlines gibt es auch gute Neuigkeiten. Wenn ein Land wie beispielsweise die USA einen Einreisestopp verhängt oder Visa für Deutsche löscht, kann die Airline den Passagier nicht ans Ziel bringen. Ansonsten müsste sie eine Strafe zahlen und für den Rücktransport sorgen. Das Gleiche gilt für Individualreisen, wenn sie in nun abgeriegelte Gebiete mit behördlicher Einreisesperre reisen wollten.

Die Deutsche Bahn hat derweil die kostenlose Rückerstattung aller Tickets verkündigt, welche aufgrund des Corona-Virus (ausgefallene Veranstaltungen usw.) nicht wahrgenommen werden können. 

Eine Reiserücktrittversicherung erstattet die Kosten bei Nichtantritt der Reise wegen der Corona-Krise dagegen nicht! Denn nur Reisen, welche aus persönlichen Gründen nicht angetreten werden können, fallen darunter. Die Corona-Krise wird derzeit als höhere Gewalt eingestuft.