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Auch bei Motorradausflügen ist das Kontaktverbot einzuhalten

Gemeinsam Ostern feiern - was erlaubt ist und was nicht

Am Osterwochenende soll es herrliche Temperaturen von bis zu 24 Grad Celsius geben. Bei diesem sonnigen Wetter werden viele Menschen die freie Zeit an der frischen Luft verbringen wollen.

Daher sollte man darauf achten, an Orte zu gehen, an denen sich nicht zu viele Menschen aufhalten, um den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten zu können. Spaziergänge im engen Familienkreis sind erlaubt, insofern man mit dieser zusammen wohnt.

Der Aufenthalt auf öffentlichen Grünflächen wie Wiesen oder Parks um z.B. dort gemeinsam zu essen oder sich zu sonnen ist in manchen Städten wie z.B. Heidelberg nicht erlaubt.
Wer trotz Kontaktverbot seiner Familie schöne Ostergrüße senden möchte, kann Videoanrufe aus dem heimischen Garten tätigen. So kann auch virtuell gemeinsam Ostereier suchen gehen. Hier ist eine einfache Anleitung, wie Videoanrufe über WhatsApp funktioneren.

Verbot für Motorradgruppen
Das schöne Wetter eignet sich auch sehr gut für Ausflüge mit dem Motorrad. Diese sollten aber möglichst alleine stattfinden, da das Kontaktverbot natürlich auch für Motorradfahrer gilt.

Laut dem Tourismusminister Guido Wolf war die Lage an touristischen Orten letztes Wochenende eher ruhig, jedoch waren einige Motorradgruppen unterwegs. An einigen beliebten Motorradzielen haben sich dort wohl Menschen in größeren Gruppen zum gemeinsamen Fahren bei schönem Wetter getroffen.

Auch bei Pausen ist es nicht erlaubt, in Gruppen von drei oder mehr Personen zusammenzustehen, denn so begeben sich alle Beteiligten in große Gefahr. Wolf appelliert daher an alle Motorradfahrer, solche Gruppenausflüge an diesem Wochenende zu unterlassen.