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Ab 27. April gilt die Pflicht beim Einkaufen und im ÖPNV

Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz führen Maskenpflicht ein

Im Kampf gegen das Coronavirus sollen die Menschen Masken tragen. Das wurde bislang dringend empfohlen. Da sich vielen nicht daran halten, führt nun das Land Baden-Württemberg die Maskenpflicht ein. Am Mittwoch gab auch Rheinland-Pfalz die Maskenpflicht bekannt.

Länder wie Bayern hatten bereits hart durchgegriffen und das Tragen von Masken zur Pflicht gemacht. Nun folgt auch Baden-Württemberg. Das hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann in der Regierungspressekonferenz am Dienstagmittag bekannt gegeben. 

+++ UPDATE: Auch Rheinland-Pfalz führt Maskenpflicht ein +++

Auch die Bundesländer Rheinland-Pfalz und das Saarland führen wegen der Corona-Pandemie eine Maskenpflicht ein. Sie gelte vom kommenden Montag (27. April 2020) an für den öffentlichen Nahverkehr und Einkäufe in Geschäften, teilten die Regierungssprecher der beiden Länder am Dienstag in einer gemeinsamen Erklärung mit ihren Kollegen aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit.
  

Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung vom 21. April
Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung vom 21. April

Diese Pflicht gilt ab dem 27. April beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr. Dabei müssen Mund und Nase bedeckt werden. Das Tragen von medizinischen Mundschutzen ist nichtverpflichtet, sondern lediglich das Tragen von Alltagsmasken, Schals oder ähnliches, die sowohl Mund, als auch Nase bedecken müssen. Wie diese Maskenpflicht für sehr junge Kinder (beispielsweise unter sechs Jahren) aussieht, muss noch beschlossen werden, so Kretschmann für Baden-Württemberg. 

Wir haben festgestellt, dass sich zu wenige Leute an die Empfehlung halten“, betonte Kretschmann.
  
Bereits am Montag habe die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfahren, dass das Kabinett von Ministerpräsident Winfried Kretschmann an diesem Dienstag über einen verpflichtenden Mund-Nasen-Schutz im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen beraten wollte.

Erweiterte Notfallbetreuung ab 27. April

Zum Thema Notfallbetreuung sagte Kultusministerin Susanne Eisenmann, dass die KiTas nicht wieder geöffnet werden. Die Notbetreuung wird ausgeweitet auf die Kinder der 7. Klassen mit Eltern in systemkritischen Berufen ausgeweitet. Bislang gilt die Notbetreuung für Kinder bis zur 6. Klasse, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten. 

Vom 27. April an sollen grundsätzlich Kinder Anspruch auf Notbetreuung haben, "bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten". Eltern müssten eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber vorlegen sowie bestätigen, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist. Für Eltern in systemrelevanten Berufen ist laut Eisenmann ein Platz in der Notfallbetreuung garantiert.
  
Welche Regeln gelten für die Schulen?

Wie Eisenmann betonte, sollen bei Präsenzunterricht strenge Hygiene- und Abstandsregelungen eingeführt und eingehalten werden. Die Schwierigkeit sei dabei, dies in Pausen einzuhalten. Wie Gesundheitsminist Manne Lucha sagt, sei eine Maskenpflicht auf dem Pausenhof sinnvoll. Während des Unterrichts sehe er diese Maßnahme allerdings nicht. 

Kinder mit Eltern oder Geschwistern, die zur Risikogruppe gehören, seien ab Beginn des Präsenzunterrichts nicht dazu verpflichtet am Unterricht teilzunehmen. Diese Entscheidung müsse dann jede Familie selbst für sich treffen. Die Wiederöffnung der Schulen gilt ab 4. Mai für Abschlussklassen. Die weitere Öffnung soll daraufhin nach und nach folgen.
   
Gastronomie und Hotellerie

Am Nachmittag sollen mögliche Beschlüsse zur Wiederöffnung von Gastätten und andere gastronomische Einrichtungen diskustiert werden. Ob diese Lockerungen ab 4. Mai eintreten können, sei bislang noch unklar.

Cannstatter Wasen wird voraussichtlich abgesagt

Auf Anfrage deutete Sozialminister Manne Lucha darauf hin, dass nach der Absage des Müncher Oktoberfests auch das Cannstatter Volksfest voraussichtlich abgesagt werden muss. Diese Entscheidung muss jedoch die Stadt Stuttgart treffen. Grundsätzlich sind Großveranstaltungen bis 31. August 2020 untersagt.