- bis 10 km/h: 20 Euro Verwarnungsgeld
- 11-15 km/h: 40 Euro Verwarnungsgeld
- 16-20 km/h: 60 Euro Verwarnungsgeld
- 21-25 km/h: 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt
- 26-30 km/h: 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot
- 31-40 km/h: 120 Euro Bußgeld, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot
- 41-50 km/h: 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51-60 km/h: 240 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 61-70 km/h: 440 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- mehr als 70 km/h: 600 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Verstoß gegen Regelung zur Bildung einer Rettungsgasse
Wer sich nicht an die Regelung hält, eine Rettungsgasse bei Unfällen und sonstigen Notfällen zu bilden, muss tief in den Geldbeutel greifen. 200€ Bußgeld sowie zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot drohen bei einem Verstoß. Wer hinter dem Rettungsfahrzeug der Rettungsgasse folgt, dem droht die gleiche Strafe mit mindestens 240€ statt 200€ Bußgeld.
Falschparken
Auch das unrechtmäßige Parken wird teuerer. Wer in zweiter Reihe hält, muss mit 55€, bei einer Behinderung sogar mit 70€, rechnen. Das Parken in zweiter Reihe mit Behinderung kostet 80€ und es gibt einen Punkt in Flensburg. Wer in der Fußgängerzone oder auf dem Gehweg parkt, muss 55€ zahlen.
Abstand zu Radfahrern
Was einem bereits in der Fahrschule beigebracht wurde, steht jetzt auch im Gesetzbuch: zu Fahrradfahrern, Fußgängern und E-Scootern muss man als Pkw-Fahrer innerorts mindestens 1,5 Meter, außerorts mindestens 2 Meter Abstand beim Überholen einhalten.