Der Beteiligungsfonds richtet sich gezielt an Unternehmen in Baden-Württemberg mit zwischen 50 und 250 Mitarbeitern, die für die baden-württembergische Wirtschaft eine besondere Relevanz darstellen. Die Mindestbeteiligungshöhe pro Unternehmen beträgt dabei 800.000 Euro.
Voraussetzung für die Beantragung des Beteiligungsfonds ist unter anderem ein ausgewiesener Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr. Außerdem sind die Maßnahmen an bestimmte von der EU vorgegebene Kriterien gebunden.
Unternehmen, die den Beteiligungsfonds Baden-Württemberg in Anspruch nehmen, sollen insbesondere einen Beitrag zur Stabilisierung von Produktionsketten und zur Sicherung von Arbeitsplätzen leisten. Auch die Laufzeit des Beteiligungsfonds richtet sich nach Fristen, die von der EU-Kommission vorgegebenen werden. Im Einzelfall können auch größere Unternehmen, die für die Wirtschaftsstruktur im Land besonders relevant sind, Zugang zum Beteiligungsfonds erhalten.
Um den Beteiligungsfonds umsetzen zu können, wird das Land eine Zuführung in ein Sondervermögen vornehmen, das sich aus der Rücklage für Haushaltsrisiken finanziert. Die Einrichtung des Fonds wird insbesondere wegen der Umsetzung der rechtlichen Voraussetzungen noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.