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Regierungspressekonferenz stellt vor

Landesregierung plant Beteiligungsfonds für Unternehmen

Mit einem Beteiligungsfonds in Höhe von einer Milliarde Euro will die Landesregierung Baden-Württemberg das Eigenkapital kleiner und mittlerer Unternehmen stärken. Damit sollen auch zukünftig deren Liquidität ermöglicht werden, um den Fortbestand über die Krise hinaus sicherzustellen.

Das haben Ministerpräsident Winfried Kretschmann zusammen mit auch Finanzministerin Edith Sitzmann, Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut und Sozialminister Manne Lucha bei der heutigen Regierungspressekonferenz in Stuttgart bekannt gegeben. Thema der Pressekonferenz waren neben der aktuellen Corona-Lage die Einrichtung eines Beteiligungsfonds Baden-Württemberg. Dafür führt das Land den Unternehmen zeitlich begrenzt Eigenkapital zu oder setzt Finanzierungsinstrumente mit Eigenkapitalcharakter ein, um damit andere Programme sinnvoll zu ergänzen.

Wie Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Mittwoch erklärte:

Wir investieren eine Milliarde Euro in den Beteiligungsfonds, um unsere Volkswirtschaft zu stabilisieren, Arbeitsplätze zu erhalten und unser industrielles Ökosystem mit vielen kleinen und mittleren Unternehmen passgenau zu unterstützen

Was sind die Voraussetzungen?

Der Beteiligungsfonds richtet sich gezielt an Unternehmen in Baden-Württemberg mit zwischen 50 und 250 Mitarbeitern, die für die baden-württembergische Wirtschaft eine besondere Relevanz darstellen. Die Mindestbeteiligungshöhe pro Unternehmen beträgt dabei 800.000 Euro.

Voraussetzung für die Beantragung des Beteiligungsfonds ist unter anderem ein ausgewiesener Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr. Außerdem sind die Maßnahmen an bestimmte von der EU vorgegebene Kriterien gebunden.

Unternehmen, die den Beteiligungsfonds Baden-Württemberg in Anspruch nehmen, sollen insbesondere einen Beitrag zur Stabilisierung von Produktionsketten und zur Sicherung von Arbeitsplätzen leisten. Auch die Laufzeit des Beteiligungsfonds richtet sich nach Fristen, die von der EU-Kommission vorgegebenen werden. Im Einzelfall können auch größere Unternehmen, die für die Wirtschaftsstruktur im Land besonders relevant sind, Zugang zum Beteiligungsfonds erhalten.

Um den Beteiligungsfonds umsetzen zu können, wird das Land eine Zuführung in ein Sondervermögen vornehmen, das sich aus der Rücklage für Haushaltsrisiken finanziert. Die Einrichtung des Fonds wird insbesondere wegen der Umsetzung der rechtlichen Voraussetzungen noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Ich bin überzeugt, dass der Beteiligungsfonds dafür das richtige Instrument ist. Mit dem Fonds schaffen wir die Möglichkeiten, an sich gesunde, angesichts der Krise aber in Not geratene Unternehmen nachhaltig zu stützen

Das erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut bei der Regierungspressekonferenz am Dienstag. So könne die baden-württembergische Wirtschaft nachhaltig gestärkt werden und systemrelevanten Unternehmen eine Zukunftsperspektive geboten werden.