Baden-Württemberg: Öffentliche Veranstaltungen mit weniger als 100 Personen ab 1. Juni erlaubt!
Die Landesregierung in Stuttgart hat zum 1. Juni weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg beschlossen. So dürften künftig öffentliche Veranstaltungen mit weniger als 100 Personen stattfinden – vorausgesetzt die Abstandsregeln werden eingehalten.