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Abstandsvorgaben müssen eingehalten werden

Baden-Württemberg: Öffentliche Veranstaltungen mit weniger als 100 Personen ab 1. Juni erlaubt!

Die Landesregierung in Stuttgart hat zum 1. Juni weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg beschlossen. So dürften künftig öffentliche Veranstaltungen mit weniger als 100 Personen stattfinden – vorausgesetzt die Abstandsregeln werden eingehalten.

Voraussetzung dieser Lockerung sei die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorgaben. Außerdem dürfen die öffentlichen Veranstaltungen nur mit fester Sitzordnung stattfinden. Profitieren von dieser Lockerung könnten vor allem Kinos und Theater.
 
Auch Lockerungen für private Feiern

 
Gute Nachrichten für Hochzeiten und Geburtstagsfeiern: Diese dürfen ab dem 1. Juni immerhin wieder mit 10 Personen stattfinden – im Freien sogar mit bis zu maximal 20 Menschen.
 Kneipen, Bars, Jugendhäuser und Bolzplätze dürfen laut Ministerpräsident Kretschmann ab dem 2. Juni wieder öffnen.
 
Großveranstaltungen mit mehr als 500 Menschen blieben aber auf jeden Fall bis zum 31. August verboten, so Kretschmann.