Bund und Länder haben sich grundsätzlich darauf verständigt, dass die Kontaktbeschränkungen wegen der Coronavirus-Pandemie bis zum 29. Juni verlängert werden. Dazu gehört, dass sich maximal zehn Menschen oder Angehörige zweier Haushalte in der Öffentlichkeit treffen dürfen. Das meldet die deutsche Presseagentur am Dienstag unter Berufung auf Regierungskreise in Berlin.
Länder agieren weiterhin flexibel
Mit diesem Beschluss solle den Ländern die Möglichkeit gegeben werden, je nach Infektionsgeschehen dies dann ab 6. Juni zu gestatten oder bei einer restriktiveren Regelung zu bleiben.
Bundeskanzlerin Angela Merkel sprach sich für eine Verlängerung der Maßnahmen aus. Fortschritte sollten nicht gefährdet werden. Die jetzigen Kontaktbeschränkungen gelten bislang bis zum 5. Juni.
Thüringen - wie auch wenige andere Bundesländer - hält sich bei neuen Kontaktbeschränkungen allerdings einen Sonderweg offen.