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An Normalität erinnern die jetzigen Konzepte trotzdem nicht

Rheinland-Pfalz: Viele Corona-Regeln fallen heute

Viele Corona-Beschränkungen fallen am Mittwoch in Rheinland-Pfalz. Freibäder, Kinos, Theater und Fitnessstudios öffnen wieder. Die Betreiber müssen aber ein strenges Hygienekonzept einhalten und Vorkehrungen treffen. Doch nicht nur die Betreiber müssen sich an bestimmte Regeln halten, sondern auch die Gäste. Was sich nun ändert und woran man sich halten muss, haben wir zusammengefasst.

Gastronomie darf länger öffnen

Die Gastronomien in Rheinland-Pfalz können ab heute eine halbe Stunde länger geöffnet bleiben. Also bis 22.30 Uhr. An Theken dürfen Speisen und Getränke wieder ausgegeben werden. Gegessen werden darf weiterhin nur am Tisch. Buffets sind nur erlaubt, wenn die Ausgabe über die Bedienung erfolgt. In Biergärten darf auch wieder an Theken verkauft werden. Die Begrenzung auf sechs Personen pro Tisch im Freien entfällt mit der achten Corona-Beschränkungsverordnung des Landes.

Veranstaltungen dürfen nach und nach größer werden

Ab Mittwoch dürfen sich bis zu 100 Personen wieder im Freien versammeln. Hierbei müssen auch wieder die Abstandsregeln eingehalten werden. Ab dem 10. Juni dürfen sich bis zu 250 Personen draußen treffen. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis zu 75 Menschen sind auch ab dem 10. Juni wieder zulässig. Am 24. Juni soll diese Begrenzung auf 150 Menschen angehoben werden.

Darsteller in Theater müssen Schutzmaske tragen

Auf Betreiber von Kinos und Theater kommt viel Arbeit zu. Betreiber müssen für eine Bestuhlung mit anderthalb Metern Abstand sorgen. In Kinos und Theater gilt die Maskenpflicht. Spontane Besuche sind auch hier nicht möglich. Eine Reservierung der Tickets muss vor dem Besuch erfolgen. Betreiben bitten hier die Tickets, wenn möglich, bereits online zu reservieren. Dadurch können die Kontaktdaten besser erfasst werden und man vermeidet, dass sich lange Schlagen am Eingang bilden. Einige Betreiber wollen Vorstellungen zeitversetzt spielen. Auf diese Weise lassen sich große Menschenmengen auf den Gängen vermeiden. Die Vorstellungssäle müssen angemessen belüftet werden. Im Theater müssen Darsteller eine Schutzmaske tragen.

Der Mindestabstand von 1,5 Metern gilt auch im Becken

Kommunen und Betreiber von Freibädern mussten vor dem Start auch einige Vorkehrungen treffen. Das Freibad-Personal muss darauf achten, dass bei einer Nutzfläche bis 800 Quadratmeter nicht mehr als eine Person pro 10 qm das Freibad betretet. Das heißt bei einer Nutzfläche von genau 800 qm, dürfen nur 80 Personen eintreten. Ab 800 qm ist pro 20 qm eine weitere Person erlaubt. Auf den Liegewiesen müssen bestimmte Bereiche abgetrennt werden. Dabei sind Ausweisungen von Flächen für Familien von der Landesregierung empfohlen. Die Schwimmaufsicht hat zu kontrollieren, dass der Mindestabstand auf den Liegewiesen und im Becken eingehalten wird. Die Betreiber der Freibäder müssen ein Wegekonzept mit Einbahnstraßen vorlegen. Geschlossene Räume sind regelmäßig zu lüften, Sanitäreinrichtungen dauerhaft. Das Essen ist nur an aufgestellten Tischen erlaubt. Gäste müssen am Eingang ihre Hände desinfizieren.

Fitnessstudios müssen alle 20 Minuten gelüftet werden

Der Mindestabstand von anderthalb Metern ist auch in Fitnessstudios einzuhalten. Bei Geräten muss der Abstand sogar drei Meter betragen. Die Geräte müssen regelmäßig desinfiziert werden. In vielen Studios müssen sich Kunden bereits online anmelden. Dabei werden direkt die Kontaktdaten übermittelt. Beim Eintreten der Räumlichkeiten müssen sich Kunden auch hier die Hände desinfizieren. In Schließfächern dürfen nur persönliche Gegenstände (Autoschlüssel, Handy, Geld) abgelegt werden. Umkleidekabinen und Duschen dürfen nur einzeln benutzt werden. Die Selbstbedienung an offenen Getränkespendern ist nicht erlaubt. Alle Räumlichkeiten sind im Abstand von 20 Minuten für jeweils 15 Minuten zu lüften. Alternativ kann ist eine mechanische Belüftung vorzusehen.

Hallensport nur ohne Körperkontakt

Wie schon bei anderen Hygienekonzepten muss auch hier der Mindestabstand von anderthalb Metern zwischen den Sportlern eingehalten werden. Bei Sportarten mit hohem Aerosolausstoß beträgt der Mindestabstand drei Meter. Spiele und Wettkämpfe mit Körperkontakt bleiben verboten. Übungs- und Sportmaterial müssen regelmäßig desinfiziert werden. Die Anzahl der Sportler pro Quadratmeter ist auch hier begrenzt.