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Mit diesen Regelungen will man sogenanntes "Morphing" vermeiden.

Neue Regelung: Bilder für Reisepässe und Personalausweise nur noch digital

Wie das Bundeskabinett heute bekannt gab, wird es einige Änderungen beim Beantragen von Personalausweisen und Reisepässen geben. Das neue Gesetz soll unter anderem verhindern, dass Fotos manipuliert werden.

In Zukunft können biometrische Passbilder nur noch digital an die Pass- beziehungsweise Personalausweisbehörde übermittelt werden. Für den Bürger heißt das, dass er das Foto nur noch bei einem Fotografen oder direkt bei der Behörde machen kann. Fotografen müssen das Foto über eine sichere Übermittlungssoftware an die zuständigen Behörden weiterleiten. Damit will man „Morphing“ verhindern. Bei Morphing handelt es sich um eine Bildmanipulation. Dabei werden zwei biometrische Fotos zu einem „verschmolzen“. Dadurch kann ein Pass oder ein Ausweis von zwei verschiedenen Personen benutzt werden. Das Problem ist schon länger bekannt. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) schlug in der Vergangenheit vor, biometrische Fotos nur noch in den zuständigen Behörden zu machen. Kritik gab es damals vor allem von Fotogeschäft-Besitzern.

Fingerabdrücke werden zur Pflicht

Wer ab jetzt einen Personalausweis beantragt, muss auch zwei Fingerabdrücke abgeben. Diese werden in der Ausweiskarte gespeichert. Hiermit werde eine EU-Verordnung umgesetzt, die im August 2021 in Kraft tritt.

Kinderausweise nur noch ein Jahr gültig

Auch beim Beantragen des Kinderausweises ändert sich etwas. Zwar wird dieses weiterhin sofort ausgestellt, doch läuft dieser jetzt schon nach einem Jahr ab. Dadurch soll auch der Missbrauch des Kinderausweises vermieden werden. Eltern können allerdings direkt einen Kinderreisepass beantragen. Dieser bleibt weiterhin sechs Jahre gültig.