++Update 03.07++
Seit dem 1. Juli dürfen Menschen aus den 14 Drittstaaten: Algerien, Australien, Georgien, Japan, Kanada, Montenegro, Marokko, Neuseeland, Ruanda, Serbien, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay, wieder in die EU einreisen.
Die englische Regierung hebt ab dem 10. Juli die zweiwöchige Quarantänepflicht für Einreisende, aus Ländern mit geringem Risiko wie Deutschland, auf. Eine genaue Liste der Länder wird noch bekannt gegeben.
Ab dem 15. Juni wird die Reisewarnung für insgesamt 29 Länder der Europäischen Union, Schengen-assoziierten Staaten und dem Vereinigten Königreich aufgehoben. Binnengrenzkontrollen der Bundespolizei soll es ab dem 15. Juni an den Grenzen zu Frankreich, Österreich, Dänemark und der Schweiz keine mehr geben. Alle grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen werden wieder aufgenommen. Hierbei stehen die deutschen Behörden in Kontakt mit den Behörden der Nachbarländer.
In Norwegen und Spanien gibt es aktuell noch länger als bis zum 15. Juni eine Einreisesperre.
Die Reisewarnung innerhalb der EU wird für die meisten Länder durch Reisehinweise ersetzt. Diese sollen Informationen über medizinische Hinweise, Einreise- und Zollbestimmungen geben und über landesspezifische Risiken aufklären. Trotzdem können Reisewarnungen wieder für einzelne Regionen, in denen die Infektionsrate womöglich ansteigt, reaktiviert werden.
Das Kabinett verlängert die Reisewarnungen für mehr als 160 Länder außerhalb der EU bis 31. August. Trotzdem können Ausnahmen möglich sein. Dafür wird ein Beurteilungsverfahren mit Kriterien wie dem Ausmaß der Infektion, der Leistungsfähigkeit des jeweiligen staatlichen Gesundheitssystems und den vorhandenen Hygieneregeln erstellt.
Keine Reise ohne triftigen Grund
Reisende werden trotz der Lockerungen der Reisewarnung einen triftigen Grund für ihre Reise ins Ausland angeben müssen. Reisen aus touristischen Gründen oder zum Einkaufen, sind immer noch untersagt. Es gibt jedoch Erleichterungen für Reisen aus familiären und persönlichen Gründen.