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Von touristischen Reisen wird noch immer abgeraten.

Reisewarnungen: Ab dem 15. Juni sind Reisen in der EU wieder möglich

Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) gab bekannt, dass die allgemeine Reisewarnung für die meisten EU-Länder am 15. Juni aufgehoben wird. Beim Reisen sind weiter Hinweise in den jeweiligen Ländern zu beachten. Maas machte noch einmal deutlich: „Reisehinweise sind keine Reiseeinladungen“.

++Update 03.07++
Seit dem 1. Juli dürfen Menschen aus den 14 Drittstaaten: Algerien, Australien, Georgien, Japan, Kanada, Montenegro, Marokko, Neuseeland, Ruanda, Serbien, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay, wieder in die EU einreisen

Die englische Regierung hebt ab dem 10. Juli die zweiwöchige Quarantänepflicht für Einreisende, aus Ländern mit geringem Risiko wie Deutschland, auf. Eine genaue Liste der Länder wird noch bekannt gegeben.
 

Ab dem 15. Juni wird die Reisewarnung für insgesamt 29 Länder der Europäischen UnionSchengen-assoziierten Staaten und dem Vereinigten Königreich aufgehoben. Binnengrenzkontrollen der Bundespolizei soll es ab dem 15. Juni an den Grenzen zu Frankreich, Österreich, Dänemark und der Schweiz keine mehr geben. Alle grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen werden wieder aufgenommen. Hierbei stehen die deutschen Behörden in Kontakt mit den Behörden der Nachbarländer. 

In Norwegen und Spanien gibt es aktuell noch länger als bis zum 15. Juni eine Einreisesperre.​

Die Reisewarnung innerhalb der EU wird für die meisten Länder durch Reisehinweise ersetzt. Diese sollen Informationen über medizinische Hinweise, Einreise- und Zollbestimmungen geben und über landesspezifische Risiken aufklären. Trotzdem können Reisewarnungen wieder für einzelne Regionen, in denen die Infektionsrate womöglich ansteigt, reaktiviert werden.

Das Kabinett verlängert die Reisewarnungen für mehr als 160 Länder außerhalb der EU bis 31. August. Trotzdem können Ausnahmen möglich sein. Dafür wird ein Beurteilungsverfahren mit Kriterien wie dem Ausmaß der Infektion, der Leistungsfähigkeit des jeweiligen staatlichen Gesundheitssystems und den vorhandenen Hygieneregeln erstellt. 

Keine Reise ohne triftigen Grund

Reisende werden trotz der Lockerungen der Reisewarnung einen triftigen Grund für ihre Reise ins Ausland angeben müssen. Reisen aus touristischen Gründen oder zum Einkaufen, sind immer noch untersagt. Es gibt jedoch Erleichterungen für Reisen aus familiären und persönlichen Gründen

Es kommt jetzt auf die Eigenverantwortung jedes Einzelnen an: Jeder kann dazu beitragen mit unserer wiedergewonnenen Freiheit verantwortungsvoll umzugehen.“, sagte der Außenminister.

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass man sich vor dem Antritt einer Reise zu Einreise- und Quarantänebestimmungen für das jeweilige Reiseziel informieren soll. Reisen nach Italien sind ab dem 3. Juni für Deutsche wieder möglich. Spanien hofft, dass sie ab dem ersten Juli wieder Touristen aus dem Ausland empfangen können. In Norwegen herrscht bis zum 20. August ein Einreiseverbot. Bei einer Einreise nach Großbritannien müssen sich die Gäste für 14 Tage in Quarantäne begeben.

Auch bei der Rückkehr aus allen EU-Ländern und Schengen-assoziierten Staaten, die mehr als 50 Neuinfektionen pro Woche pro 100 000 Einwohner aufweisen, wie zum Beispiel Schweden, wird eine 14-tägige Quarantäne verordnet. Bei der Rückreise aus einem der 160 anderen Länder müssen sich Reisende grundsätzlich in Quarantäne begeben. Für weitere Einreisebestimmungen, sollte sich an die jeweiligen Vertretungen des Reiseziels gewendet werden.

"Eine weitere Rückholaktion wird es nicht geben"

Um eine sichere Rückreise müssen sich die Reisenden selbst kümmern. Heiko Maas betont: „Es wird keine zweite Rückholungsaktion geben.“ Sind Reisende auf Medikamente angewiesen, soll man reichlich davon mitnehmen, falls sich der Aufenthalt ungewollt verlängert. Auch der Kreditrahmen der Kreditkarten sollte erhöht werden. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen, kann man auf der Infoseite der Bundespolizei nachlesen.