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Nach Eilantrag der Tchibo GmbH

Gericht: Zutrittsbegrenzung im Einzelhandel unwirksam

Wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg am Montag in Mannheim mitgeteilt hat, ist die Zutrittsbegrenzung durch die Corona-Situation im Einzelhandel unwirksam

Wie der VGH mitteilt, ist die Richtgröße von 20 Quadratmetern Verkaufsfläche je Person im Laden ist vorläufig außer Vollzug gesetzt. Dies teilte der VGH am Montag in Mannheim mit.

Vorausgegangen war dem ein Eilantrag der Tchibo GmbH gegen die entsprechende Bestimmung in der Corona-Verordnung der Landesregierung.

Im Zuge der Corona-Krise wurde vor wenigen Wochen noch hart diskutiert, wie der Einzelhandel mit der Situation umgehen soll.

Die Pflicht, einen Mundschutz in Geschäften zu tragen, bleibt weiterhin bestehen.