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Corona-Beschränkungen für Veranstaltungen gelockert

Diese Regeln gelten für Events uns private Treffen

Die baden-württembergische Landesregierung hat am Dienstag Lockerungen für Großveranstaltungen angekündigt. Ab 1. Juli sollen Events mit bis zu 100 Personen, ab 1. August mit bis zu 500 Teilnehmern erlaubt werden.

Vom 1. Juli an seien in Baden-Württemberg öffentliche Veranstaltungen wie Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 100 Personen möglich.

Des Weiteren sind vom 1. August an bei diesen Veranstaltungsformen eine Teilnehmerzahl von maximal 500 Menschen erlaubt. Das sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag auf der Regierungspressekonferenz in Stuttgart. Größere Veranstaltungen wie zum Beispiel Volksfeste, Jahrmärkte und Konzerte mit mehr als 500 Menschen bleiben jedoch mindestens bis zum 31. August wegen der aktuellen Corona-Lage verboten.
 
Bereits am 9. Juni hatte die Landesregierung in Baden-Württemberg angekündigt, dass private Feiern wie Hochzeiten und Geburtstage mit bis zu 99 Personen in angemieteten Räumen nun wieder möglich sind, wenn Hygienekonzepte und Abstandsregelungen eingehalten werden können. Seit Anfang Juni sind öffentliche Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen für weniger als 100 Menschen erlaubt.

Treffen in der Öffentlichkeit sind mit bis zu zehn Personen oder Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Veranstaltungen im privaten Raum mit maximal 20 Personen aus mehreren Haushalten oder mehr Personen, wenn alle miteinander verwandt sind.

Das gilt in Rheinland-Pfalz

Und so sehen die Lockerungen für private Treffen und öffentliche Veranstaltungen in Rheinland-Pfalz aus:Zusammengefasst dürfen sich auch in Rheinland-Pfalz bis zu 100 Personen wieder im Freien versammeln. Hierbei müssen auch wieder die Abstandsregeln eingehalten werden. Ab dem 10. Juni dürfen sich bis zu 250 Personen draußen treffen. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis zu 75 Menschen sind auch ab dem 10. Juni wieder zulässig. Am 24. Juni soll diese Begrenzung auf 150 Menschen angehoben werden.