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Abmahnung wegen fehlender Kundeninformationen

Corona: Reiseunternehmen müssen Geld zurückerstatten

Die meisten Fluggesellschaften und Reiseanbieter versprechen bei Corona-bedingten Ausfällen Wertgutscheine oder Umbuchungen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnte zuletzt acht Reiseunternehmen und Fluggesellschaften genau deswegen ab. Welche Rechte hat man aber eigentlich als Verbraucher?

Der vzbv macht Verbraucher und Reisende nochmals darauf aufmerksam, dass man das Recht auf eine umgehende Erstattung des vollen Reisepreises hat, wenn die geplante Reise aufgrund der Corona Pandemie abgesagt wird. Auch wenn der Kunde selbst wegen einer bestehenden Reisewarnung oder geschlossener Grenzen die Reise nicht antreten kann, muss der angebotene Gutschein oder Umbuchung nicht angenommen werden. 

Unternehmen lassen es so aussehen als ob es keine andere Möglichkeit gäbe, als die Reise umzubuchen oder den Geldwert in Form eines Gutscheins rückerstattet zu bekommen. Des Öfteren werden sogar noch zusätzlich Umbuchungs- oder Stornierungsgebühren verlangt. Kunden werden somit zum Umbuchen oder Annehmen eines Gutscheines gedrängt und Informationen über eine tatsächliche Rückerstattung in Form von dem ursprünglichen Reisepreis, auf der Website unübersichtlich und klein versteckt

Aus diesen Gründen forderte der Verbraucherzentrale Bundesverband acht Unternehmen der Reisebranche auf eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Falls dies nicht geschehen sollte und die Kundeninformationen nicht geändert werden würden, wird der vzbv weitere rechtliche Schritte prüfen.