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Größere private Feiern sind jetzt auch ohne Masken und Mindestabstand erlaubt.

Ab 24. Juni: Weitere Corona-Lockerungen in Rheinland-Pfalz

Am 19. Juni veröffentlichte die rheinland-pfälzische Landesregierung die zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung für das Land Rheinland-Pfalz. Die neue Verordnung tritt ab dem 24. Juni in Kraft. Dabei wird es vor allem Veränderungen bei Veranstaltungen geben.

Bei privaten Feiern, wie Hochzeiten oder Geburtstagen, in angemieteten Räumen kann auf die Abstands- und Maskenpflicht verzichtet werden. Voraussetzung ist, dass die Teilnehmerzahl unter 75 Personen liegt und die Kontaktdaten der Gäste erfasst werden. Das geht aus der zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung hervor

Bei öffentlichen Veranstaltungen im Freien sind bis zu 350 Teilnehmer erlaubt. Das sind 100 Menschen mehr als bisher. In Innenräumen sind Veranstaltungen ab dem 24. Juni mit bis zu 150 Personen erlaubt. Die Masken- und Abstandspflicht bleibt bei öffentlichen Veranstaltungen weiterhin bestehen.

Chormusik, das Singen und Blasmusik sind in Gottesdiensten ab dem 24. Juni wieder erlaubt, sofern der Mindestabstand von drei Metern eingehalten werden kann. Der Gesangsunterricht und der Unterricht für Blasinstrumente ist auch wieder erlaubt. Auch hier gilt ein Mindestabstand von drei Metern. Die Landesregierung empfiehlt es, wegen des Aerosolausstoßes, die Unterrichtsräume alle 30 Minuten zu lüften.

In Restaurants muss das Personal und auch Gäste, die sich im Innenbereich auf Wegen zu Toiletten befinden oder an der Theke auf ihre Getränke und ihr Essen warten, immer noch einen Mundschutz tragen. Für Gäste im Außenbereich, die sich zwischen den Tischen bewegen oder sich außerhalb des Restaurants befinden, gilt allerdings keine Maskenpflicht mehr. 

Auch beim Sport ändert sich etwas. Ab dem 24. Juni ist das Training von Sportarten mit Körperkontakt wieder erlaubt.