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Ohne weitere Lockerungen würde ein irreparabler Schaden für die Messebranche drohen.

Ab dem 1. September sollen Messen und Kongresse in Baden-Württemberg wieder erlaubt sein

Größere Messen und Kongresse sollen in Baden-Württemberg ab dem 1. September wieder stattfinden. Das gaben das Wirtschaftsministerium und das Sozialministerium am 23. Juni bekannt.

Die baden-württembergische Landesregierung gab bekannt, dass ab dem 1. September Messen mit mehr als 500 Personen stattfinden dürfen. Voraussetzung ist, dass sich die Infektionslage weiterhin entspannt und das der Messebetrieb unter entsprechenden Hygienevorgaben stattfindet. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) zur Entscheidung:

Mit Blick auf den Rückgang der Infektionszahlen war es dringend geboten, der Messebranche deine klare Öffnungsperspektive für das wichtige Herbstgeschäft zu geben.

Wirtschaftsministerium

und Sozialministerium haben entsprechende Hygienevorgaben für die Durchführung von Messen erarbeitet. Diese sollen als Maßstab für die weitere Planung von Messebetreibern und -veranstaltern dienen. „Unsere Messestandorte ermöglichen bereits ein hohes Maß an Kontrollierbarkeit. Sie sind schon jetzt gut vorbereitet. Zum Beispiel durch Zutrittskontrollen mit namentlicher Registrierung, Begrenzung der Teilnehmerzahl, Steuerung der Besucherströme im Verhältnis zur Raumgröße oder auch Lüftungskonzepte für Innenräume“, so die Wirtschaftsministerin aus. Sozialminister Manne Lucha bittet, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, damit Messen und große Versammlungen nicht zu einem Infektionstreiber, sondern wirtschaftlicher Erfolg werden. 

Seit Mitte März 2020 fanden in Baden-Württemberg keine Messen oder Kongresse statt. Bereits letzte Woche hatte die Landesregierung bereits entschieden, dass ab dem 1. August wieder kleinere Messen mit bis zu 500 Teilnehmern stattfinden können.