und Sozialministerium haben entsprechende Hygienevorgaben für die Durchführung von Messen erarbeitet. Diese sollen als Maßstab für die weitere Planung von Messebetreibern und -veranstaltern dienen. „Unsere Messestandorte ermöglichen bereits ein hohes Maß an Kontrollierbarkeit. Sie sind schon jetzt gut vorbereitet. Zum Beispiel durch Zutrittskontrollen mit namentlicher Registrierung, Begrenzung der Teilnehmerzahl, Steuerung der Besucherströme im Verhältnis zur Raumgröße oder auch Lüftungskonzepte für Innenräume“, so die Wirtschaftsministerin aus. Sozialminister Manne Lucha bittet, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, damit Messen und große Versammlungen nicht zu einem Infektionstreiber, sondern wirtschaftlicher Erfolg werden.
Seit Mitte März 2020 fanden in Baden-Württemberg keine Messen oder Kongresse statt. Bereits letzte Woche hatte die Landesregierung bereits entschieden, dass ab dem 1. August wieder kleinere Messen mit bis zu 500 Teilnehmern stattfinden können.