Baden-Württemberg hat weitere Lockerungen von Corona-Maßnahmen bekanntgegeben. Künftig dürfen sich 20 statt bislang 10 Personen in der Öffentlichkeit treffen. Dies galt bislang nur für den privaten Raum. Das sagte der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag in Stuttgart. Dies habe das Kabinett beschlossen. Nach Angaben eines Regierungssprechers gilt die neue Regelung ab dem 1. Juli. Großveranstaltungen wie Volksfeste, auf denen kaum Hygienemaßnahmen durchsetzbar sind, bleiben allerdings bis Ende Oktober verboten.
Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern bleiben weiterhin untersagt. Ab Juli sind nach Angaben des Justizministeriums Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen möglich. Die Voraussetzung dafür: Dabei muss es fest zugewiesene Sitzplätze und ein festes Programm geben. Ab August sind dann Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen erlaubt.
Außerdem sollen ab dem 1. Juli folgende Verordnungen entfallen. Hier gelten dann die in der neuen Corona-Verordnung festgelegten Regelungen.
- Vergnügungsstätten
- Kosmetik und medizinische Fußpflege
- Beherbergungsbetriebe
- Freizeitparks
- Gaststätten
- Bordgastronomie
- Veranstaltungen
- Private Veranstaltungen
- Indoor-Freizeitaktivitäten
- Maskenpflicht in Praxen
Das bleibt verboten
Nicht erlaubt seien laut Aussage von Minister Guido Wolf, weiterhin der Betrieb von Diskotheken und Prostitutionsstätten. Alles andere sei möglich - unter den Bedingungen, die die Corona-Verordnungen formulierten. Dabei ändere sich nichts an der Regel, dass in der Öffentlichkeit 1,5 Meter Abstand voneinander zu halten ist. Davon ausgenommen würden Schulen und Kindertagesstätten. Auch die Maskenpflicht gelte weiterhin.
Vereinfachte Verordnung dringend nötig
Mit dieser vereinfachten Neufassung der Corona-Verordnung sollen die Regeln auch verständlicher für den Bürger werden. Darauf hatte vor allem die CDU gedrungen. Auch Ministerpräsident Kretschmann hatte zugegeben, dass seit der ersten Verordnung im März ein „unübersichtliches Gesamtkunstwerk“ an Corona-Vorgaben entstanden sei. Durch die juristische Sprache ließe sich die Komplikation jedoch nicht ganz vermeiden, da die Regeln gerichtsfest sein müssten.