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Die Senkung der Mehrwertsteuer soll unbürokratisch an den Kunden weitergeleitet werden.

Mehrwertsteuersenkung: An den Preisschildern wird sich nichts ändern

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gab bekannt, dass im Zuge des am 3. Juni beschlossenen Konjunkturpakets, die Mehrwertsteuer vorübergehend gesenkt wird. Die Steuersenkung soll ab 1. Juli in Kraft treten. Diese wird jedoch nicht für jeden auf den ersten Blick sichtbar sein.

Für sechs Monate, vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 soll die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent beziehungsweise von sieben auf fünf Prozent gesenkt werden. Diese Senkung soll komplett unbürokratisch direkt an den Kunden oder die Kundin weitergegeben werden, betont das BMWi. Das heißt, die Geschäfte sind nicht verpflichtet die Preisauszeichnungen an der Ware oder den Regalen für den kurzen Zeitraum von einem halben Jahr zu ändern. Mit der Steuersenkung wird so umgegangen wie mit einem Schlussverkauf. Der Kunde sieht den „Rabatt“ also erst an der Kasse.

Wofür zahle ich normalerweise welchen Mehrwertssteuersatz?

Für Grundnahrungsmittel gilt normalerweise ein Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Dazu gehören zum Beispiel Fleisch, Brot, Butter oder Milch. Hier bezahlt der Verbraucher ab Juli nur noch fünf Prozent. Für Produkte wie Hafermilch, Sojamilch oder auch Süßkartoffel fällt im Normalfall ein Steuersatz von 19 Prozent an. Da diese Produkte, laut Gesetz, nicht zu den Grundnahrungsmittel gehören. Bei diesen Produkten wird für ein halbes Jahr der Steuersatz auf 16 Prozent gesenkt. 
Bei einigen Produkten wird es keine Senkung der Steuer geben. Das betrifft Bücher, Zeitschriften und rezeptpflichtige Arzneimittel. Bei diesen Artikeln sind Preisreduktionen durch die Einzelhandelsstufe entweder nicht möglich oder abweichend von der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt.

Kritik von der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale kritisiert diese Lösung. Aus der Wirtschaft werden bereits erste Stimmen laut, dass Handel und Dienstleister das Geld lieber selbst behalten möchten, so die Verbraucherzentrale Brandenburg. Auch weil sie eine Weitergabe an die Verbraucher über reduzierte Preise so schnell angeblich nicht hinbekommen.