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Ministerpräsident Kretschmann (Grüne) fand sie schon immer "fürchterlich".

Schottergärten müssen in Baden-Württemberg beseitigt werden

Am 22. Juli teilte die baden-württembergische Landesregierung mit, dass Schottergärten auf Privatgrundstücken verboten werden. Dieses Verbot ist nur ein Teil des Gesetzespaket zur Stärkung der Biodiversität und gilt rückwirkend. Schottergärten sollen aufgrund des Artenschutzes und der Artenvielfalt vermieden werden.

Bienen, Vögel und Nager können auf den Steinen keine Nahrung finden. Wie das Umweltministerium bereits mitteilte, seien Schottergärten in Baden-Württemberg bislang schon nicht zulässig. Bestehende Schottergärten müssen beseitigt oder umgestaltet werden. Ausnahmen gelten nur für Schottergärten, die nachweislich vor 1995 angelegt worden sind. Für die Umgestaltung beziehungsweise Beseitigung der Gärten sind die Besitzer selbstverantwortlich. In Gemeinden soll es sogar Kontrollen durch die örtlichen Baubehörden geben. Wie man einen Schottergarten am besten umgestaltet, lest ihr hier:
 Irrtümlicherweise wird oft behauptet, dass Schottergärten besonders pflegeleicht sind. Die Nährstoffe der Erde, die unter dem Vlies der Steine liegt, gehen meist komplett verloren. Dadurch, dass das Regenwasser nicht in den Boden versickern kann, verdampft es, sobald die Temperaturen wieder steigen. Dadurch kann Moos entstehen. Alle paar Jahre müssen die Steine komplett gereinigt oder sogar ausgetauscht werden. Das ist nicht nur aufwendig, sondern auch mit hohen Kosten verbunden. Dabei gibt es auch sehr viele Pflanzen, die wenig Pflege benötigen und trotzdem gut aussehen.