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Wie haben sich die Erste-Hilfe-Anweisungen geändert?

Erste Hilfe in Corona-Zeiten: Wie kann ich mich selbst schützen und anderen trotzdem helfen?

Auch wenn sich unser Leben in Zeiten von Corona stark verändert hat und wir viel mehr Zeit Zuhause verbringen als sonst, bleiben die Zahlen an Unfällen und damit an Verletzten, die auf Erste Hilfe angewiesen sind, in Deutschland fast unverändert hoch. Doch wie können wir in Zeiten von Abstandsregelungen, Mundschutz-Pflicht und einer globalen Pandemie unserer Pflicht als Ersthelfer nachkommen und dabei unser eigenes körperliches Wohl gewährleisten?

Mit dieser Frage haben sich bereits viele beschäftigt und eines ist klar: Trotz Corona-Krise und Infektionsschutzmaßnahmen besteht für Menschen, die einen Unfallort als Erste erreichen immer noch die Pflicht Erste Hilfe zu leisten. Diese soll nun in angepasster Form stattfinden, damit sowohl Helfer als auch Verletzter sich nicht in allzu große Infektionsgefahr begeben und somit die Strafbarkeit für unterlassene Hilfeleistung bestehen bleibt. Doch wie genau geht das?

Wie haben sich die Erste-Hilfe-Anweisungen geändert?

Der ADAC schreibt in seinem aktuellen Erste Hilfe Guide hierzu, dass die inzwischen bereits in jedem Verbandskasten enthaltenen Handschuhe sofort beim Eintreffen an der Unfallstelle angezogen werden sollten und man mit diesen das Berühren des eigenen Gesichtes vermeiden sollte. Dadurch könnte das Coronavirus im speziellen oder auch andere Krankheitserreger über die Schleimhäute auf die Handschuhe gelangen und somit weiter übertragen werden.

Weiterhin wird das Tragen eines Mundschutzes empfohlen, genauso wie das Auflegen eines Tuches auf das Gesicht des Verletzten, sollte die Situation es zulassen.
Die obligatorische Atemkontrolle sollte sich momentan auf das Überstrecken des Nackens und das leichte Anheben des Kinns, beziehungsweise die Kontrolle möglicher Brustkorbbewegungen beschränken. Vom sonst empfohlenen Annähern an das Gesicht des Betroffenen wird abgeraten.

Sollte nur eine geringe bzw. gar keine Atmung vorliegen, ist der nächste Schritt nach wie vor die Herzdruckmassage. Die sogenannte Mund-zu-Mund Beatmung oder Atemspende war schon vor Corona für Laien keine Pflicht und sollte unter momentanen Umständen ganz unterlassen werden.

Ist die Hilfeleistung beendet und der von dir benachrichtigte Notdienst eingetroffen, solltest du dir umgehend die Hände waschen oder desinfizieren, weswegen die Erweiterung deines Notfallkits um ein Desinfektionsmittel durchaus empfehlenswert ist. Zuletzt hinterlässt du am besten beim zuständigen Notdienst zwecks Infektions-Verfolgung deine Kontaktdaten.

Dilemma: Wie sollen sich Risikopatienten oder womöglich Infizierte in solch einer Situation verhalten?

Auf diese Frage gibt es leider keine einfache Antwort. Doch der allgemeine Konsens scheint zu sein, dass ein Helfer mit Symptomen besser einfach nur den Notruf (112) wählt und sich nicht in unmittelbare Nähe des Verletzten begibt. 
Bei Risikopatienten ist das etwas komplizierter. Diese müssen für sich selbst abwägen, ob sie es verantworten können Erste Hilfe zu leisten. 

Doch das Absichern der Unfallstelle und die Verständigung des Notrufes ist allen Menschen möglich und sollte entsprechend auch von jedem durchgeführt werden.