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Wie und wo kann und muss ich mich testen lassen?

Corona-Tests Urlaubs-Rückkehrer aus Risikogebieten

Mit den Lockerungen der Reisebeschränkungen treibt es immer mehr Menschen für den Sommerurlaub wieder ins Ausland. Nun bietet sich allen Reiserückkehrern eine kostenlose Möglichkeit auf Corona-Tests an Flughäfen und anderen Einrichtungen. Ab diesem Samstag, den 8. August 2020, werden Corona-Tests je nach Urlaubsziel verpflichtend.

Wie sieht diese Testpflicht aus?

Die bundesweite Testpflicht besagt, dass jeder Rückkehrer aus einem Risikogebiet sich entweder bis zu 48 Stunden vor Abreise oder bis zu 72 Stunden nach Einreise testen lassen muss. Danach sollen Betroffene sich in eine bis zu zwei Wochen andauernde häusliche Quarantäne begeben.

Als Risikogebiete gelten alle auf dieser Liste durch das Robert-Koch-Institut aufgeführten Länder

Wird ein negatives Testergebnis auf Covid-19 nachgewiesen, kann die Quarantäne auch schon früher enden. Außerdem besteht für ihn die Pflicht sich bei seinem zuständigen Gesundheitsamt zu melden und sowohl Reise- als auch Kontaktdaten dort zu hinterlegen.

Alternativ dazu kann auch einfach die sogenannte “Aussteigekarte” des Robert-Koch-Instituts ausgefüllt und bei dem Reiseunternehmen abgegeben werden.

Hier findest du das “Aussteigeformular” als PDF zum Selbstausdruck

Hiermit versucht die Regierung weiterhin einen Überblick über mögliche neue Infektionsketten zu behalten und die allgemeine Bevölkerung weitestgehend zu schützen.

Kann ich mich auch freiwillig testen lassen?

Ja, zusätzlich zu den Pflichttests soll es nun auch Reiserückkehrern aus Ländern ohne erhöhte Infektionsgefahr möglich sein einen kostenlosen Corona Test zu machen. Dies gilt binnen der ersten 72 Stunden ihrer Rückkehr.
 
Wo kann ich mich testen lassen?

Für Reisende, die mit dem Flugzeug unterwegs sind, bieten sich vor allem die inzwischen an den meisten deutschen Flughäfen eingerichteten Teststellen an, auch am Flughafen Karlsruhe/ Baden-Baden. Diese kann man normalerweise auch ohne Voranmeldung besuchen. Auch an den ersten Bahnhöfen und in der Nähe von Grenzen an der Autobahn werden die ersten Stationen eingerichtet. Diese sind für jeden zugänglich und versprechen schnelle Tests. Beispiele hierfür sind der Stuttgarter Hauptbahnhof und die geplante Teststelle auf dem Parkplatz Neuenburg Ost an der A5.

Auch ein Besuch beim eigenen Hausarzt ist möglich, jedoch muss hier 3 Tage vor Besuch ein Termin für den Test vereinbart werden. Für alle, die auf der Suche nach möglichst nahegelegenen Teststellen sind, wurde eine neue Telefon-Hotline mit der Nummer 116 117 eingerichtet, die einen bei der Suche unterstützen kann.
Wie erfährt das Gesundheitsamt von meinem Ergebnis?

Bei einem positiven Test auf Covid-19 wird dein zuständiges Gesundheitsamt von dem Testlabor informiert und setzt sich umgehend mit dir in Verbindung, um alles weitere zu besprechen.Du solltest dein Ergebnis nach einem bis zwei Tagen erhalten.

Bei einem negativen Ergebnis musst du dich selbst beim Gesundheitsamt melden und die von deinem Arzt ausgestellte Testbescheinigung nachweisen können, um deine Quarantäne offiziell zu beenden.

Ist ein zweiter Test ebenfalls Pflicht?

Nein, ein zweiter Test ist für dich nicht verpflichtend. Trotzdem wird jedem nach Rückkehr aus dem Urlaub und der Durchführung eines ersten Tests auch der ebenfalls kostenlose "Wiederholungstest" empfohlen. Dieser sollte fünf bis sieben Tage nach dem ersten Test gemacht werden.

Wird eine Nichtbeachtung der Testpflicht bestraft?

Ja, Reiserückkehrer aus Risikogebieten, die im oben genannten Zeitrahmen keinen Test durchführen lassen, müssen mit Bußgeldern von bis zu 25.000 € rechnen.

Antworten auf weitere Fragen findest du auf der offiziellen Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Coronavirus Infos für Reisende