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Kein Urlaubstag geht drauf!

Entschädigungsregelung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten schützt vor Dienstausfall und co.

Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen für ihre behördlich angeordnete Quarantäne keine Urlaubstage verbrauchen und sind vor einem Verdienstausfall sicher. Davor schützen das Infektionsschutzgesetz und die offiziellen Quarantäneverordnungen!

Arbeitnehmer, die nach ihrem Urlaub aus einem nun als Risikogebiet ernannten Land zurückkehren, können aufatmen. Die behördlich angeordnete Quarantäne kann ihnen laut Gesetz nicht von ihren jährlichen Urlaubstagen abgezogen werden. Diese dauert an bis ein negatives Corona-Testergebnis vorgelegt werden kann!
Genauso verhält es sich bei dem Szenario eines Verdienstausfalles. Denn auch für diesen kommt in dem speziellen Fall der verpflichtenden Quarantäne der Staat auf!

Hiermit soll vermieden werden, dass Leute aus Angst vor den Folgen ihres Ausfalls auf der Arbeit die Quarantäneverordnung missachten. Durch diese Regelung gibt es keine Ausreden oder Gründe für Arbeitnehmer sich der angeordneten Isolation zu widersetzen und ihr Corona-Testergebnis nicht abzuwarten.
Es besteht die Hoffnung so die weitere Verbreitung des Virus durch Urlaubsrückkehrer einzudämmen

Leute, die sich nun aktiv entscheiden ein Risikogebiet zu besuchen, haben jedoch keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Das haben Bund und Länder bei der Corona-Konferenz vom 27. August beschlossen. 
Ein Verbot von Reisen in Risikogebieten kann zwar nicht ausgesprochen werden, man appelliert jedoch dennoch an das Gewissen und die Vernunft eines jeden Einzelnen.

Besuche von Gebieten mit einer hohen Infektionsgefahr sollten, wenn möglich, vermieden werden!