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Tipps für eine friedliche Lösung

So vermeidest du Konflikte bei der Urlaubsplanung auf der Arbeit!

Momentan geht es in vielen Arbeitsplätzen drunter und drüber. Die einen müssen sich mit Sonderschichten herumquälen, die anderen müssen Überstunden abarbeiten und Urlaubstage häufen sich zusehends. Wir helfen euch bei dem ganzen Chaos den Überblick über eure Rechte und Pflichten zu behalten!

Muss ich meinen bereits bewilligten Urlaub antreten?

Die Antwort ist ja. Also falls du gehofft hattest, deinen bereits geplanten und abgestimmten Urlaubsantrag wieder zurückzuziehen, sieht es für dich eher schlecht aus. Auch wenn du den geplanten Trip ins Ausland Corona-bedingt nicht so antreten kannst wie geplant, musst du die Urlaubstage in Anspruch nehmen. Genehmigt ist schließlich genehmigt.

Die Erholung, die du als Arbeitnehmer durch diese Freizeit erfährst, ist letztendlich trotzdem die gleiche und wird einzig und alleine durch dich selbst beeinflusst. 

Einzig im Falle eines wirklichen Notfalls sollte es dir mit Zustimmung deines Arbeitgebers möglich sein, deinen Urlaub zeitlich um ein paar Wochen zu verschieben

Was kann ich machen, wenn ich wegen Sonderschichten keinen Urlaub genehmigt kriege?

Normalerweise sollte jeder Arbeitnehmer seinen Urlaub bis Ende des Jahres beantragt und genehmigt und somit auch “aufgebraucht” haben. Ist dies für dich im Moment aufgrund deiner aktuellen Arbeitssituation nicht möglich, besteht die Möglichkeit deinen Urlaub auf das nächste Jahr zu verschieben!

Dabei gilt, dass die übertragenen Urlaubstage bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden müssen. Doch die Corona-bedingte Notlage kann bei vielen Unternehmen zu einer Verlängerung dieses Zeitraumes führen.

Kann mein Arbeitgeber mir bereits bewilligten Urlaub absprechen?

Nein, nur durch ihn, kann die Genehmigung deines Urlaubs nicht zurückgezogen werden. Bist du bereit über den genauen Zeitraum deiner Urlaubstage zu verhandeln, kann eine neue gemeinsame Lösung gefunden werden. Zwingend erforderlich ist dies jedoch nicht.

Nur in der Ausnahmesituation, dass deine Arbeitskraft als Angestellter entscheidend für das Überleben des Unternehmens sein könnte, kann etwas anderes gelten.
 

Kann man mich ohne meine Zustimmung dazu verpflichten Urlaubstage zu nehmen?

An sich liegt das Recht über die Dauer und den Zeitraum deines Urlaubs zu entscheiden alleinig bei dir solange du dabei die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes beachtest. Zu Zwangsurlaub oder Betriebsferien kann dein Arbeitgeber dich nur bei dringenden betrieblichen Belangen verpflichten.

Dazu zählen jedoch keine wirtschaftlichen Krisen. Auftragsmangel und co. gehören zum Betriebsrisiko das jeder Arbeitgeber selbst trägt.

Im Hinblick auf die Corona-Krise und ihre Auswirkungen wird es deinem Arbeitgeber wohl möglich sein dich nach Hause zu schicken. Dies ist jedoch nur legitim, wenn der Betrieb schließen muss. Freiwillige Schließungen sind kein Grund für Zwangsurlaub!

Welche Tipps gibt es für eine konfliktfreie Urlaubsplanung?

Startet die Diskussion darüber, wer welches verlängerte Wochenende kriegt und wie ihr euch die Sommerwochen untereinander aufteilt, doch zunächst einmal intern mit euren Kollegen. Ein für alle einsehbarer Kalender kann dabei helfen offene Kommunikation anzuregen und Konflikte zu vermeiden. So kann die Planung nämlich schon viel früher beginnen und vorausschauender erfolgen.

Kollidieren Urlaubswünsche muss dein Arbeitgeber eine undankbare Entscheidung treffen. Da er nicht jeden zur gleichen Zeit wegschicken kann, muss anhand verschiedener Kriterien entschieden werden, wer "Vorrang" hat.

Oft basieren diese Entscheidungsmerkmale auf einer sozialen Sichtweise. So haben Eltern zum Beispiel oft eine größere Chance darauf Urlaub während der Sommerferien zu bekommen, um mit ihren schulpflichtigen Kindern verreisen zu können.

Auch die Länge der vergangenen Zeit seit deines letzten Urlaubs kann sich entscheidend auswirken. Erholungsbedürftigkeit ist dabei das Stichwort.