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Wie du als Empfänger handeln solltest!

Falschüberweisung: Mache ich mich bei der Nutzung strafbar?

Was für eine schöne Vorstellung: Du checkst deinen Kontostand und entdeckst auf einmal sechs Nullen mehr. Plötzlich Millionär! Doch woher kommt das Geld? Ist der Betrag fälschlicherweise auf deinem Konto gelandet, stellt sich dir bestimmt die Frage, ob du das Geld behalten darfst.

Wie muss ich mich verhalten?

Findest du eine Gutschrift auf deinem Konto vor die ungerechtfertigt ist, kannst du diesen Fehler bei der Bank melden. Generell gilt jedoch eine dreijährige Verjährungsfrist, nach der das Geld nicht mehr vom eigentlichen Eigentümer eingeklagt werden kann. Zur Meldung bist du also nicht verpflichtet, doch Ehrlich währt am längsten.

Muss ich das Geld zurückgeben?
Der Auftraggeber der Überweisung kann den Betrag innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist zurückfordern und sich auf den Herausgabeanspruch der „ungerechtfertigten Bereicherung“ nach § 812 BGB berufen.

Dieser besagt: „Wer durch die Leistung eines anderen in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.“ 

Auch wenn dir von bekannter Stelle, wie zum Beispiel vom Arbeitgeber, fälschlicherweise zu viel überwiesen wurde, musst du den Differenzbetrag zurückzahlen.

Was passiert, wenn ich das Geld schon ausgegeben habe?
Hast du das Geld unmittelbar nach Erhalt der Überweisung ausgegeben, kannst du dich auf die „Entreicherung“ berufen. Diese Tatsache wird von Gerichten in der Regel jedoch nicht anerkannt, da Bankkunden verpflichtet sind, ihren Kontostand regelmäßig auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Auch das Argument, du hättest den fälschlich überwiesenen Geldbetrag nicht bemerkt, glaubt dir, vor allem bei höheren Summen, kein Gericht. So musst du wohl oder übel den vollen Betrag zurückzahlen