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Die neue Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie tritt in Kraft!

Neue Richtlinie: Krankschreibung via Videosprechstunde möglich!

In der kalten Jahreszeit platzen die Wartezimmer von Arztpraxen häufig aus allen Nähten. Vor allem zu Corona-Zeiten kann das unangenehm werden. Auch wer arbeitsunfähig ist, kam bisher nicht um einen persönlichen Arztbesuch rum. Nach einem neuen Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) kann dich dein Arzt ab jetzt, unter bestimmten Voraussetzungen, künftig auch per Videosprechstunde krankschreiben lassen!

Nachdem die G-BA bereits am 16. Juli 2020 den Entwurf für die neue Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie veröffentlicht hat, tritt die Regelung am 7. Oktober nun in Kraft. Mit der Corona-Pandemie soll die neue Änderung jedoch nicht in Zusammenhang stehen.

Welche Voraussetzungen gelten?
Laut G-BA ist die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen einer Videosprechstunde nur möglich, wenn der Arbeitnehmer bereits Patient in der Praxis ist. Außerdem muss die Erkrankung eine Ferndiagnose zulassen. Das kann unter anderem bei einer Erkältung, Menstruationsbeschwerden, Blasenentzündung, Migräne oder auch bei einem Magen-Darm-Effekt, möglich sein. 

Die Krankschreibung darf in dieser Form nur für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen ausgestellt werden. Sollte der Patient danach weiterhin krank sein, muss er die Praxis aufsuchen. Auch die Verlängerung einer Krankschreibung in der Online-Sprechstunde ist nur möglich, wenn der Patient für die erste Krankschreibung persönlich in der Praxis war. Unter diesen Umständen kann der Zeitraum von sieben Tagen überschritten werden.Wichtig zu betonen ist, dass der Patient keinerlei Anspruch auf eine Krankschreibung nach einer Videosprechstunde hat. Kann der Arzt per Video nicht sicher feststellen, ob der Patient arbeitsunfähig ist, kann er ihn in die Praxis bitten.

Trotz der neuen Regelung gilt „als Standard für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Im Einzelfall soll aber die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit über eine Videosprechstunde möglich sein, ganz unabhänig von Pandemiegeschehnissen.“ erklärt Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied beim G-BA.

Wie erreicht mich die Krankschreibung?
Wurde die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt, wird die Bescheinigung in der Regel per Post geschickt. Ab dem 1. Januar 2021 soll die Ausfertigung der AU-Bescheinigung jedoch digitalisiert werden und für den Arbeitgeber elektronisch abrufbar sein.

Bietet mein Arzt eine Videosprechstunde an?
Nach Angaben des KBV hat die Corona-Pandemie eine positive Entwicklung auf die Digitalisierung der Praxen gehabt. Zum Ende des ersten Quartals 2020 würde bereits etwa ein Viertel aller Praxen eine Videosprechstunde anbieten. Informiere dich bei deinem Arzt, ob auch er Online-Sprechstunden anbietet!Was brauche ich um das Angebot zu nutzen?
Für eine Videosprechstunde brauchst du einen Computer, ein Tablet oder ein Smartphone mit Kamera, sowie eine Internetverbindung. Ein Mikrofon und ein Lautsprecher sollten ebenfalls angeschlossen sein. Übrigens werden auch Sprechstunden dieser Art werden von Krankenkassen übernommen!