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So sparst du noch Steuern zum Jahresende!

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Doch wer glaubt, es sei nun zu spät, um Steuern zu sparen, liegt falsch. Hier sind noch Tipps für alle Sparfüchse unter euch:

Tipps für Bahnreisende

Wer vorausschauend schon weiß, dass er nächstes Jahr viel unterwegs sein wird, zum Beispiel in Form von Dienstreisen, sollte ein Jahres-Bahnticket für nächstes Jahr bestenfalls vor Silvester holen. Denn so kann dieses bei vorweggenommenen Werbungskosten angegeben werden. Wer 2020 eine Pendlerpauschale für den Weg von Heimat zur Arbeit absetzen kann, kann die Kosten für das Ticket hinzuaddieren.

Tipps zu haushaltsnahen Dienstleistungen

Zu steuerlich absetzbaren haushaltsnahen Dienstleistungen gehört zum Beispiel die Reinigung der Wohnung, Kinderbetreuung, Krankenpfleger oder jegliche Gartenarbeiten. Das heißt, Arbeit, die im oder am Haus geleistet wird. Von der tariflichen Einkommenssteuer kann diese mit 20 Prozent und maximal 4.000 Euro abgezogen werden. Haushaltsnahe Dienstleistungen, die ihr in der Regel um den Jahreswechsel ausführen lasst, solltet ihr also noch dieses Jahr bezahlen.

Tipps bei der Rentenvorsorge

Eine Einmalzahlung in die Rürup-Rente dient hier nicht nur der Altersvorsorge, sondern auch beim Steuernsparen. Denn 90 Prozent der Zahlungen sind als Sonderausgaben absetzbar. Bei Alleinstehenden ist der Betrag allerdings auf ungefähr maximal 25.000 begrenzt. Bei Ehepaaren liegt die Grenze der Summe doppelt so hoch. Die Rürup-Rente lohnt sich vor allem bei Selbstständigen mit hoher steuerlicher Belastung. Sie ist eine private Basisrente mit staatlicher Förderung.

Tipps für Ehepaare mit größeren Gehaltsdifferenzen

Wenn sich das Bruttogehalt eines Ehepaars um mehr als 30 Prozent unterscheidet, sollte man einen Wechsel der Steuerklassen bedenken. Wenn die Frau zum Beispiel 60.000 Euro im Monat, der Mann dahingegen nur 35.000 Euro verdient, dann lohnt sich ein Wechsel in die Steuerklassen III und V, statt einem Beharren in Steuerklasse IV von beiden Seiten.

Tipps bei Betriebsfeiern

Egalb, ob es sich hierbei um den Ruhestand, eine Beförderung oder ein Firmenjubiläum handelt: Wenn die Feier noch dieses Jahr stattfindet und bezahlt wird, profitiert ihr vom Werbungskostenabzug mit der Jahresabrechnung 2020.

Last-Minute-Tipp Spenden

Spenden an gemeinnützige Organisationen können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Wenn diese keinen Wert von mehr als 200 Euro überschreitet, ist nicht einmal eine offizielle Spendenbescheinigung vonnöten.