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Schneeräum- und Streupflicht für Mieter und Hausbesitzer: Das musst du wissen!

Der erste Schnee des Winters ist heute in vielen Teilen Badens und der Pfalz gefallen. Verschneite Straßen und Wege mögen zwar schön aussehen, für viele Mieter und Hausbesitzer führt dieses Wetter allerdings zur unliebsamen Schneeräumpflicht. Alles was du hierzu beachten musst, findest du in diesem Artikel!

Muss ich auch als Mieter Schnee schippen?

Die Verkehrssicherungspflicht besagt, dass Eigentümer die Wege auf und angrenzend an das Grundstück schnee- und eisfrei zu halten haben, sodass darauf niemand ausrutschen und sich verletzen kann. Der Vermieter muss aber nicht selbst anrücken und den Schnee persönlich wegräumen, denn er darf die Schneeräum- und Streupflicht auch an andere delegieren. Das könnten eine externe Firma, ein Hausmeister oder eben auch die Mieter sein. Wie die Schneeräumpflicht für dich als Mieter in deinem Fall geregelt ist, hängt also vom Hausbesitzer ab. Wenn du dir nicht sicher bist, frag am besten bei deinem Vermieter nach.

Ab wann muss der Gehweg frei von Schnee sein?

Die Zeiten in denen der Schnee geräumt werden muss sind eigentlich fast überall in Deutschland gleich. Montag bis Samstag muss der Gehweg von sieben Uhr morgens bis 20 Uhr abends gefahrlos begehbar sein. An Sonn- und Feiertagen meistens erst ab acht oder neun Uhr morgens. Diese Regelung kann aber von Ortschaft zu Ortschaft leicht variieren.

Dieser Zeitrahmen sagt aber auch aus, dass du eventuell auch tagsüber noch einmal Schnee schippen musst, wenn es erneut schneien sollte. Zwar muss dies nicht geschehen während es gerade schneit aber sollte danach über einen längeren Zeitraum kein neuer Schnee mehr fallen, müsstest du den Gehweg eventuell noch einmal von Schnee befreien.

Grundsätzlich unterliegen diese Regelungen aber immer der Verhältnismäßigkeit. Sollte den ganzen Tag über starker Schneefall sein, musst du selbstverständlich nicht den gesamten Tag draußen stehen und Schnee schippen. Genauso kann niemand tagsüber Schnee schippen, wenn niemand zu Hause ist, weil der gesamte Haushalt arbeitet. In solchen oder ähnlichen Fällen entscheidet im Zweifelsfall immer ein Gericht darüber, ob es Hausbesitzern oder Mietern überhaupt möglich war, den Gehweg angemessen zu streuen oder zu räumen und wer in welchen Teilen für einen Unfall haftet.

Solltest du der Pflicht aber gar nicht nachkommen, können je nach Bundesland Bußgelder anfallen. Laut Bußgeldkatalog wären das in Baden und der Pfalz bis zu 500 Euro

Aber auch unabhängig vom Bußgeld kann das Nicht-Streuen oder -Räumen teuer werden. Sollte jemand vor deinem Grundstück fallen und sich Verletzen, weil du nicht verhältnismäßig gestreut oder geräumt hast, kann das hohe Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen für dich zur Folge haben.

Womit darf ich streuen?

Wichtig zu beachten ist auch, dass man eventuell nicht überall mit dem selben Streumittel arbeiten darf. Normalerweise grundsätzlich erlaubt und geeignet sind Split, Sand oder Asche. Hobelspäne sind eher ungeeignet, da sie sich mit Wasser vollsaugen und rutschig werden, was man durch das Streuen ja gerade verhindern will.

Streusalz darf vielerorts nur noch von der Stadtverwaltung eingesetzt werden. Das hat den einfachen Grund, dass zu viel Salz im Boden schlecht für Pflanzen ist. Das Salz kann dazu führen, dass Bäume und andere Pflanzen vertrocknen, selbst wenn eigentlich ausreichend Niederschlag vorhanden ist. In Gemeinden in denen das Streuen mit Salz für Privatpersonen verboten ist, können hohe Geldbußen anfallen, wenn man doch mit Salz streut.

Was nach dem Tauen an Streumaterial noch auf dem Gehweg liegt, musst du übrigens auch wieder entfernen.