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In BaWü, Hessen, Rheinland-Pfalz?

Silvester - was ist erlaubt und was nicht?

Dieses Jahr wird Silvester, neben Weihnachten vergangene Woche, ganz anders ablaufen, als es viele von uns gewohnt sind. Keine Böllerei, keine große Feier und wegen der Corona-Verordnungen am besten alleine oder mit so wenigen Menschen wie möglich. Wir geben dir hier noch mal einen Überblick, was erlaubt ist und was nicht.

Die bundesweiten Regelungen

Bundesweit gilt ein Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern. Kein Wunder, schließlich soll die Böllerei damit unterbunden und - auf öffentlichen Plätzen - verboten werden, damit sich möglichst wenig Menschen verletzen und sich die Kapazitäten in den Krankenhäusern auf die an COVID-19 erkrankten Patienten konzentrieren können. Wer trotzdem nicht auf ein Tischfeuerwerk oder Wunderkerzen verzichten möchte, kann diese aber käuflich erwerben.

Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen. Ausgenommen sind hier Kinder unter 14 Jahren. Auch gilt an Silvester das Versammlungs- und Ansammlungsverbot im öffentlichen Raum. Die Ausgangsbeschränkungen gilt es in den jeweiligen Bundesländern zu beachten. Zwar ist der Besuch von Angehörigen nicht verboten, dennoch wird empfohlen, von nicht notwendigen Reisen bis 10. Januar abzusehen. Hotelübernachtungen sind nur möglich, wenn es einen trifftigen Grund gibt, wie z.B. eine Dienstreise.

Regelungen in Baden-Württemberg

Wer in Baden unbedingt die eisernen Böller-Reserven aus dem letzten Jahr aufbrauchen will, kann das auf seinem eigenen Grundstück tun. Im öffentlichen Raum ist das jedoch verboten. Zu beachten ist auch die Ausgangsbeschränkung von 20 Uhr bis 5 Uhr morgens nach der Corona-Verordnung.

Regelungen in Rheinland-Pfalz

Wer in der Pfalz Silvester verbringt und noch Feuerwerk aus dem letzten Jahr hat, darf diese im privaten Rahmen benutzen. Verbote gibt es für "publikumsträchtige Plätze", die genauer von den Kommunen geregelt werden. Eine Ausgangsbeschränkung tritt hier ab 21 Uhr in Kraft und endet um 5 Uhr morgens.

Regelungen in Hessen

Wer in Südhessen und an der Bergstraße wohnt, muss die gleichen Parameter wie für Rheinland-Pfalz beachten. Weitere Details findest du hier.

Aber aller Regelungen und Maßnahmen zum Trotz: Das Corona-Virus macht an Silvester keine Pause, sodass es der gesunde Menschenverstand gebietet, dass wir uns auch am 31.12. soweit es geht einschränken müssen, damit sich das Virus nicht weiter verbreitet.