Homeoffice – So kannst du Steuern sparen!
Mit Corona wurden immer mehr Angestellte ins Homeoffice geschickt. Falls du auch ins Homeoffice musstest, dann aufgepasst! Du kannst dir bei deiner Steuererklärung damit vielleicht einen Vorteil erschaffen.
Mit Corona wurden immer mehr Angestellte ins Homeoffice geschickt. Falls du auch ins Homeoffice musstest, dann aufgepasst! Du kannst dir bei deiner Steuererklärung damit vielleicht einen Vorteil erschaffen.
Falls du ausschließlich von Zuhause aus arbeiten musst, muss dir das Finanzamt für jeden Arbeitstag (max. 120 Tage im Jahr) im Homeoffice eine Homeoffice-Pauschale von 5 Euro anerkennen. Das bedeutet, dass du bis zu 600 Euro im Jahr als Werbungskosten absetzen darfst. Dies dient dem Zweck, dass du den möglichen Zusatzkosten des Homeoffice entgegenwirken kannst. Zusätzlich darf jeder Ehepartner die Werbungskosten jeweils für sich selbst absetzen.
Auch Selbstständige können mit der Homeoffice-Pauschale ihre arbeitsbedingten Zusatzkosten als Betriebsausgaben in der Steuererklärung absetzen.
Die Homeoffice-Pauschale gilt nur für 2020 und 2021.
Arbeitszimmer absetzen
Falls du dir dein eigenes Arbeitszimmer leisten kannst, hast du sogar die Möglichkeit deine anteiligen Miet- und Nebenkosten dafür in deiner Steuererklärung abzusetzen.
Du darfst die Kosten für dein Arbeitszimmer zudem auch nur absetzen, sofern dein eigenes Büro den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit bildet. Das heißt, dass du ein eigenes Arbeitszimmer brauchst, da dein Arbeitsgeber dir im Unternehmen keinen Arbeitsplatz gewährleisten kann. In diesem Fall darfst du deine Werbungskosten in unbegrenzter Höhe abziehen.
Falls du für bestimmte Tätigkeiten keinen anderen Arbeitsplatz als dein eigenes Arbeitszimmer hast, darfst du nur maximal 1.250 Euro im Jahr in deiner Steuererklärung abrechnen. Vorausgesetzt, dass du dein Büro in einer Fünftage-Arbeitswoche mindestens drei Tage lang nutzt.
Wichtig ist auch, dass dieses Arbeitszimmer streng zum Arbeiten oder zur beruflichen Weiterbildung dient. Du darfst diesen separaten Arbeitsraum nicht zur privaten Nutzung betätigen. Wenn du dein Büro nun zu 10 Prozent oder mehr aus privaten Gründen nutzt, hast du kein Recht auf einen Steuervorteil.
Die Ausgaben für dein Arbeitszimmer berechnest du, indem du den prozentualen Anteil des Büros im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche setzt. Du kannst nun deine Kosten, wie Miete, Heizkosten, Strom und Müllabfuhr mit dem ausgerechneten Prozentsatz teilen.
Dein Arbeitszimmer wird nicht anerkannt?
Du hast immer noch das Recht beruflich benötigte Arbeitsmittel, wie dein Smartphone, den Drucker oder den PC als Werbungskosten abzusetzen.