Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Alles zum Reisen während der Corona-Pandemie

Darauf musst du bei deiner Reiseversicherung achten!

Wann lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung? Wann darf ich kostenfrei stornieren? Was sind meine Rechte als Pauschalreisender oder Individualreisender? Hier findest du alles zum Thema Reisen während der Corona-Pandemie!

Am wichtigsten ist, dass du bei deiner Reisebuchung auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) deines Anbieters achtest. Die Stornobedingungen sollten dort vorhanden sein. Möglicherweise kannst du auch ein Stornierungspaket dazu buchen.
 
Beherbergungsverbot
 

Bis zum 14. Februar 2021 sind Reisende noch sehr eingeschränkt. Aufgrund des Lockdowns müssen Hotels und Unterkünfte nämlich geschlossen bleiben. 
 
Hast du vor einiger Zeit bereits ein Hotelzimmer reserviert oder gemietet, musst du bei einer Absage des Hoteliers die Kosten für das Zimmer nicht übernehmen. Vorausgesetzt, dass die Absage von dem behördlichen Verbot ausgeht. Bist du als Hotelgast jedoch bereits angereist und musstest dann eine vorzeitige Abreise antreten, kann der Hotelier wiederum einen Teil der Hotelkosten für deinen verbachten Aufenthalt verlangen.
 
Wann zahlt eine Reiserücktrittsversicherung?
 
Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die anfallenden Stornokosten nur, wenn die gebuchte Reise aus einem versicherten Grund, wie einer plötzlichen schweren Erkrankung, nicht mehr angetreten werden kann. Allerdings musst du ein ärztliches Attest vorzeigen und die Versicherung noch vor deiner Erkrankung abgeschlossen haben.
 
Am 11. März 2020 wurde das Coronavirus als Pandemie eingestuft. Daher musst du beim Abschließen einer Reiseabbruchsversicherung unbedingt auf enthaltene Klauseln achten. Krankheiten, die als Pandemie eingestuft wurden, werden oftmals vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Es gibt jedoch auch Versicherungen, die auch bei einer plötzlichen Corona-Erkrankung die Stornokosten übernehmen. Wichtig ist eine gründliche Recherche!
 
Eine Reiserücktrittsversicherung greift nicht bei einer (Teil-)Reisewarnung des Auswärtigen Amtes und ferner nicht bei einem Einreiseverbot für bestimmte Nationalitäten.
 
Auslandskrankenversicherung
 
Gesetzliche Krankenkassen kommen für Behandlungen bei akuter Erkrankung oder einem Unfall in EU-Mitgliedsländern in der Regel auf. Es wird dir allerdings nur so viel erstattet, wie den versicherten Einwohnern im Urlaubsland. Das Abschließen einer Auslandsreise-Krankenversicherung schadet in den meisten Fällen aus diesem Grund nicht. 
 
Pauschalreisende
 
Eine kostenfreie Reisestornierung ist am ehesten bei Pauschalreisenden zu finden. Du darfst deine Pauschalreise nämlich jederzeit stornieren. Möglicherweise kann dein Anbieter jedoch eine Stornogebühr verlangen. Um sicherzugehen solltest du die Stornobedingungen vor deiner Buchung mit deinem Reiseveranstalter absprechen.
 
Wird deine Reise von außergewöhnlichen und unvermeidbaren Bedingungen gestört, kannst du dich in den meisten Fällen für eine kostenlose Stornierung qualifizieren. Allerdings musst du dies womöglich beweisen. 
 
Eine plötzliche Reisewarnung oder das Schließen der Grenzen deines Urlaubslands gelten unter anderem als außergewöhnliche Umstände. Du kannst in diesem Fall einen kostenfreien Reiserücktritt beanspruchen.
 
Die Kosten für eine vom Veranstalter abgesagte Pauschalreise muss nicht vom Urlauber übernommen werden!
 
Individualreisende

 
Als Individualreisender kannst du nur kostenfrei stornieren, wenn die gebuchte Leistung nicht erfüllt werden kann. Wird im Falle einer Grenzschließung oder bei Anreiseeinschränkungen die Leistung nicht garantiert, kann möglicherweise kostenfrei storniert werden.