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Countdown zur Landtagswahl: Wie funktioniert die Wahl?

Am 14. März wird im Südwesten ein neuer Landtag gewählt. In Baden-Württemberg werden 120 Sitze und in Rheinland-Pfalz 101 Sitze im Landtag neu gewählt. Wähler*innen in Baden-Württemberg haben eine Stimme und Wähler*innen in Rheinland-Pfalz haben zwei Stimmen.

Wahlsystem in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg sind alle deutschen Staatsbürger*innen, die älter als 18 Jahre alt sind und seit mehr als drei Monaten im Bundesland leben. Bürger*innen haben bei der Landtagswahl nur eine Stimme. Mit dieser Stimme wählen sie den oder die direkte Kandidat*in aus ihrem Wahlkreis und die dazugehörige Partei mit. Die Kandidat*innen, die am 14. März die meisten Stimmen in ihrem Wahlkreis erhalten, ziehen per Direktmandat in den Landtag ein. Diese Kandidaten haben ihren Sitz im Landtag sicher. Bekommt eine Partei 50 Prozent aller Stimmen, so stehen ihr theoretisch 60 (die Hälfte der 120 Sitze im Landtag) Sitze zu. Haben allerdings nur 20 Kandidat*innen dieser Partei einen Wahlkreis gewonnen, werden die restlichen 40 Sitze durch "Zweitmandate" gefüllt. Das heißt, die Partei füllt diese Plätze durch andere Vertreter*innen ihrer Partei. Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach der Wahl eigentlich zustehen, darf sie die Mandate behalten. Diese Mandate werden auch "Überhangmandate" genannt. Überhangmandate sind der Grund, weshalb Landtage mehr Sitze vergeben, als sie eigentlich haben. 

Wer in deinem Wahlkreis in Baden-Württemberg antritt siehst du hier im Kandidatencheck! Einfach Postleitzahl eingeben und durchklicken: 

So könnte der Landtag in Baden-Württemberg laut letzten Umfragewerten in Zukunft aussehen:

Wahlsystem Rheinland-Pfalz 

In Rheinland-Pfalz sind ebenfalls alle deutschen Staatsbürger*innen, die älter als 18 Jahre alt sind und seit mehr als drei Monaten im Bundesland leben, wahlberechtigt. Bürger*innen haben bei der Landtagswahl zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wird das Direktmandat im eigenen Wahlkreis gewählt. Kandidat*innen mit den meisten Stimmen in diesem Wahlkreis ziehen direkt in den Landtag ein. Mit der zweiten Stimme wird eine Partei gewählt. Diese Stimme entscheidet darüber, wie viele Sitze jede Partei im Landtag bekommt und ob sie überhaupt in den Landtag einziehen. Um in den Landtag einzuziehen, braucht eine Partei mindestens fünf Prozent der Stimmen. Je nachdem, wie viele Sitze eine Partei bei der Zweitstimme zugewiesen bekommt und wie viele Direktmandate in den Wahlkreisen gewonnen werden, werden die restlichen Sitze wie in Baden-Württemberg durch Zweitmandate gefüllt. Gewinnt eine Partei mehr Wahlkreise, als ihr eigentlich laut Zweitstimme zustehen, stehen ihnen diese "Überhangmandate" zu, wodurch der Landtag erweitert wird.  

Wer in deinem Wahlkreis in Rheinland-Pfalz antritt siehst du hier im Kandidatencheck! Einfach Postleitzahl eingeben und durchklicken: 
 

So könnte der Landtag in Rheinland-Pfalz laut letzten Umfragewerten in Zukunft aussehen: