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Nicht mal Gleichheit auf der Chefetage

Gleiches Geld für gleiche Arbeit? Weit gefehlt. Selbst in den oberen Rängen wird in den Kommunen Deutschlands nicht bei gleicher Leistung das gleiche bezahlt. Dagegen klagt nun Ex-Bürgermeisterin der Stadt Mülheim Astrid Siemens-Knoblich.

Worum geht es?

Hintergrund der Klage ist, dass Stadträte in Baden-Württemberg selbst entscheiden können, ob ein neuer Bürgermeister oder eine neue Bürgermeisterin in eine höhere oder niedrigere Tarifgruppe eingestuft wird. Dabei geht es um eine Differenz von knapp 600€ Brutto/Monat.  Dass Siemens-Knoblich dies nun erst im Nachhinein aufgefallen ist, verschlimmert diese Tatsache noch.

Siemens-Knoblich geht gegen die geschlechterspezifische Diskriminierung selbstbestimmt vor und hat in der vergangenen Woche, pünktlich zum Equal Pay Day am 11.März ihre Klage beim Freiburger Verwaltungsgericht eingereicht. Sie fordert Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und ging damit an die Öffentlichkeit – um erneut auf die Unverhältnismäßigkeit der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts aufmerksam zu machen.

Sie ist kein Einzelfall
Denn wie ihr geht es auch weiteren Frauen, die genau die gleiche Arbeit in genau dem gleichen Umfang verrichten und trotzdem weniger verdienen, als ihre männlichen Pendants. Wir haben in der letzten Woche bereits über die Gender Pay Gap und die unterschiedlichen Zahlen berichtet:

Im Falle der Ex-Bürgermeisterin Astrid Siemens-Knoblich geht es hier um klare statistische Diskriminierung: Auf Basis ihres Geschlechts wird von ihr eine andere Leistung erwartet und ihr weniger bezahlt – selbst wenn sie möglicherweise mehr geleistet hat als ihre männlichen Kollegen. Es geht also nicht mehr um das, was objektiv da ist, sondern nur um das, was mit einer Rolle des Menschen verbunden ist, obwohl sich dieser als Individuum darin nicht wieder findet. 

Reaktion der EU
Um dies in Zukunft zu verhindern, möchte die EU-Kommission die Lohntarife für den Arbeitnehmer und die Arbeitnehmerin transparent machen. So wird schneller klar, auf welcher Basis und welchen Annahmen welche Löhne ausgezahlt werden können. So kann gegen Diskriminierung, egal auf Basis des Geschlechts, der Hautfarbe, der sexuellen Orientierung oder des Familienstands leichter rechtlich vorgegangen werden.

Weiterhin möchten sie die sogenannte Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter zwischen 2020 und 2025 verfolgen. Laut der offiziellen Seite der europäischen Kommission wurden folgende Ziele dafür formuliert:

  • Beendigung geschlechterbezogener Gewalt
  • Bekämpfung von Geschlechterstereotypen
  • Verringerung der geschlechtsbedingten Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt
  • Verwirklichung einer ausgewogenen Beteiligung von Frauen und Männern in verschiedenen Wirtschaftszweigen
  • Bekämpfung des Lohn- und Rentengefälles zwischen Frauen und Männern
  • Abbau des Gefälles bei Betreuungs- und Pflegeaufgaben
  • Verwirklichung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Frauen und Männern in Entscheidungsprozessen und in der Politik
  • Gleichstellung der Männer
    Das beutet im Umkehrschluss für Männer, dass sie ebenfalls in Branchen eintreten können, die vorher von Frauen dominiert und als weniger ansehnlich galten. Ebenfalls lastet auf ihnen nicht mehr der Druck, der Ernährer der Familie sein zu müssen und sie können sich freier entfalten, sei es in der Partner- oder Elternschaft und generell bei der Lebensgestaltung.