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Die Checkliste: Steuererklärung

So manch einer wird dieses Jahr nicht um die Steuererklärung herumkommen. Und obwohl sie nicht gern gesehen wird, bekommen Beschäftigte nach der Einreichung im Durchschnitt sogar über 1000 Euro zurück. Aufgrund der Pandemie könnte es dieses Jahr jedoch ganz anders ausschauen.

Wer ist abgabepflichtig?

Wer ohne weitere Einkünfte nur seinen Arbeitslohn erhält, muss laut Gesetz keine Steuererklärung machen. Die Abgabe einer Steuererklärung ist jedoch verpflichtend, wenn du noch weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro hast. Dies gilt auch bei Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld), Elterngeld oder Kurzarbeitergeld.

Im vergangenen Jahr waren zahlreiche Menschen in Kurzarbeit. Diejenigen müssen dieses Jahr daher eine Steuererklärung abgeben. Es gilt sich gut zu informieren!Wer letztes Jahr mehrere Arbeitgeber hatte, ist auch verpflichtet eine Steuererklärung zu machen. Ehepaare, die beide ihren Arbeitslohn bezogen haben, das Faktorenverfahren gewählt haben oder einer von beiden mit der Steuerklasse V oder IV besteuert wurde, sind auch einer Abgabe verpflichtet.
Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler müssen ebenfalls eine Einkommenssteuererklärung einreichen. Auch Senioren müssen, abhängig von ihrer Brutto-Rente, eine Steuererklärung abgeben.
 
So musst du die Steuererklärung einreichen!
 
Du kannst deine Steuererklärung schriftlich oder elektronisch einreichen. Allerdings ist die Papierform nur noch für Arbeitnehmer und Senioren zugelassen, die keine weiteren Gewinneinkünfte als Selbstständige, Gewerbebetreibende oder aus der Land- und Forstwirtschaft haben.
 
Als Selbstständiger, Freiberufler oder Unternehmer musst du deine Steuererklärung elektronisch zum Beispiel über das elektronische Finanzamt „Elster“ einreichen! Die Unternehmenssteuererklärung für die Umsatzsteuer- und Gewerbesteuer oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung kann nur noch elektronisch authentifiziert und abgegeben werden.
 
Wo findest du die Formulare?

Das Finanzamt duldet für die Einkommensteuer nur amtliche Formulare. Diese kannst du die Im Internet herunterladen oder direkt beim Finanzamt abholen. 
 
Wer seine Steuererklärung elektronisch einreichen möchte, kann dies über das elektronische Finanzamt oder über bestimmte Softwareprogramme machen.
 
Dem Bundesverband Lohnsteuerhilfeverein zufolge, gibt es für das Veranlagungsjahr 2020 neue Anlagen für Corona-Hilfen, energetische Maßnahmen für Immobilieneigentümer und auch für Rentner:innen.
 
Die Anlage R für Rentenleistungen wurde in drei Anlagen aufgeteilt:

  • Anlage R: Gesetzliche und private Renten aus dem Inland
  • Anlage R-AV/bAV: Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen und betriebliche Altersvorsorge 
  • Anlage R-AUS: Renten und Leistungen aus ausländischen Versicherungen, Verträgen und betrieblichen Versorgungseinrichtungen  
  • Müssen Belege mitgeschickt werden?

    Laut Bund der Steuerzahler müssen der Steuererklärung keine Belege oder Spendenquittungen beigefügt werden. Bei Nachfrage des Finanzamts musst du deine Belege jedoch vorlegen können. Bewahre deine Unterlagen daher sehr gut auf. Spendenquittungen musst du ab Datum des Steuerbescheids ein Jahr lang aufheben.
    Für die Modernisierung einer Immobilie im vergangenen Jahr müssen Bescheinigungen des Fachbetriebs und des Energieberaters bei deiner Steuererklärung beigelegt werden.
     
    Bis wann ist die Steuererklärung abzugeben?
     
    Wer seine Steuererklärung freiwillig macht, hat einen Abgabezeitraum von vier Jahren.  Das bedeutet, dass eine Steuererklärung für 2017 spätestens bis zum 31. Dezember 2021 eingereicht werden muss. 
     
    Eine verpflichtende Steuererklärung muss in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt abgegeben werden. Für das Steuerjahr 2020 hast du also bis zum 31. Juli 2021 Zeit.
     
    Allerdings solltest du dich bei der Einreichung deiner Steuererklärung nie verspäten. Ansonsten musst du mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Beantrage daher eher eine Verlängerung deiner Abgabefrist.