Wäre es nicht ein absurdes Gefühl und unmoralisch, wenn du mit deinem Partner oder deiner Partnerin ein Kind bekommst, Sie während der Schwangerschaft begleitest, mit ihr, oder ihm Pläne schmiedest, um dann auf dem Papier als Elternteil verweigert und ausgeschlossen zu werden?
Aktuelle Lage
Bisher ist bei einer nicht-heterosexuellen Ehe ein langwieriger und aufwendiger Prozess nötig, bis die Ehefrau oder der Ehemann der leiblichen Mutter durch eine Stiefkindadoption als zweites Elternteil anerkannt wird.
Paare, die nicht in einer Ehe zusammenleben, sind hier also ganz allgemein benachteiligt. Diese Regelung widerspricht somit klar dem Gleichbehandlungssatz im Grundgesetz.
Momentan wachsen 14.000 Kinder mit nicht-heterosexuellen Eltern auf – und somit leiden unter dieser Regelung nicht nur die Eltern, sondern auch die Kinder.
Klage geht ans Bundesverfassungsgericht
Dagegen klagt nun ein homosexuelles Paar aus Celle – das Paar kämpft darum, als gleichberechtigte Mütter in der Geburtsurkunde eingetragen zu werden. Das Oberlandesgericht hat bereits als verfassungswidrig erklärt, dass Ehepartner:innen nicht als “Mit-Mutter” oder “Mit-Vater” anerkannt werden. Das Gericht bemängelt, dass im Bürgerlichen Gesetzbuch keine entsprechende Regelung für gleichgeschlechtliche Paare in Bezug auf Elternschaft vorliegt.
Weiterhin ist problematisch, dass sich dabei die Regelungen nur auf gleichgeschlechtliche Paare beschränkt - und Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen oder sich als divers bezeichnen, komplett aus der Absicherung rausfallen. Das Bundesverfassungsgericht muss also die Frage klären, ob ein:e Partner:in eines nicht-heterosexuellen und nicht-ehelichen Paares rechtlich als Elternteil gelten muss.
Grund, die Regelung anzufechten
Im Beschluss des Oberlandesgericht steht: