Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Warum darf ich keine Mutter sein?

Oberlandesgericht klagt gegen Diskriminierung von nicht-heterosexuellen Eltern

Elternschaft ist eine große Verantwortung und ein wunderbares Gefühl - doch nicht jeder Mensch kann diese ohne Widerstand ausleben. Menschen, die nicht in einer heterosexuellen Partnerschaft leben, wird das Recht genommen, sich als Mutter oder Vater zu fühlen und die Verantwortung übernehmen zu dürfen - und damit ist auch das Recht des Kindes auf Sorge verletzt.

Wäre es nicht ein absurdes Gefühl und unmoralisch, wenn du mit deinem Partner oder deiner Partnerin ein Kind bekommst, Sie während der Schwangerschaft begleitest, mit ihr, oder ihm Pläne schmiedest, um dann auf dem Papier als Elternteil verweigert und ausgeschlossen zu werden? 

Aktuelle Lage  

Bisher ist bei einer nicht-heterosexuellen Ehe ein langwieriger und aufwendiger Prozess nötig, bis die Ehefrau oder der Ehemann der leiblichen Mutter durch eine Stiefkindadoption als zweites Elternteil anerkannt wird.

Paare, die nicht in einer Ehe zusammenleben, sind hier also ganz allgemein benachteiligt. Diese Regelung widerspricht somit klar dem Gleichbehandlungssatz im Grundgesetz.  
Momentan wachsen 14.000 Kinder mit nicht-heterosexuellen Eltern auf – und somit leiden unter dieser Regelung nicht nur die Eltern, sondern auch die Kinder.

Klage geht ans Bundesverfassungsgericht 

Dagegen klagt nun ein homosexuelles Paar aus Celle – das Paar kämpft darum, als gleichberechtigte Mütter in der Geburtsurkunde eingetragen zu werden. Das Oberlandesgericht hat bereits als verfassungswidrig erklärt, dass Ehepartner:innen nicht als “Mit-Mutter” oder “Mit-Vater” anerkannt werden. Das Gericht bemängelt, dass im Bürgerlichen Gesetzbuch keine entsprechende Regelung für gleichgeschlechtliche Paare in Bezug auf Elternschaft vorliegt.

Weiterhin ist problematisch, dass sich dabei die Regelungen nur auf gleichgeschlechtliche Paare beschränkt - und Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen oder sich als divers bezeichnen, komplett aus der Absicherung rausfallen. Das Bundesverfassungsgericht muss also die Frage klären, ob ein:e Partner:in eines nicht-heterosexuellen und nicht-ehelichen Paares rechtlich als Elternteil gelten muss. 
Grund, die Regelung anzufechten 

Im Beschluss des Oberlandesgericht steht: 

Wie für leibliche Eltern gilt auch für Wunscheltern, dass gerade ihnen das Wohl des Kindes mehr am Herzen liegt als irgendeiner anderen Person, auch den Spendereltern.  

Der Partner, oder die Partnerin wolle im Einverständnis mit der leiblichen Mutter für das Kind dauerhaft Verantwortung übernehmen. Daraus müsse also das Recht folgen, die Pflege und Erziehung des Kindes wahrnehmen zu können. Andernfalls wäre ebenso das Recht des Kindes auf Gewährleistung von Pflege und Erziehung seitens der Eltern verletzt.

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Ulle Schauws fordert also eine dringende Abstammungsgesetz-Reform, um der Ungleichbehandlung von Kindern entgegen zu treten und diese, sowie die Rechte und Würde der Eltern zu schützen. Die Gespräche zu diesem Beschluss sind mit den Koalitionspartner:innen zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.